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Dieselskandal: Das ist die Lage ein Jahr nach dem BGH-Grundsatzurteil
- Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof Volkswagen wegen des Abgasskandals
- Betroffene PKW-Halter können noch immer Rechtsansprüche durchsetzen
- Auch Fahrzeuge von Herstellern wie Daimler, Fiat und Iveco sind vom Abgasskandal betroffen
Berlin-Schönefeld, 25. Mai 2021. Heute vor einem Jahr hat die Kanzlei Goldenstein das erste Abgasskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt. Diese Grundsatzentscheidung hat mehreren Millionen PKW-Haltern zu Rechtssicherheit verholfen. Dennoch ist die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals auch heute noch nicht vollständig abgeschlossen. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der gleichnamigen Kanzlei, ordnet die aktuelle Lage ein:
Restschadensersatzanspruch im VW-Abgasskandal
“Seit genau einem Jahr genießen die Halter von manipulierten Fahrzeugen mit dem VW-Motor EA 189 Rechtssicherheit: Im Anschluss an das von uns erwirkte BGH-Grundsatzurteil erhielten Zehntausende betroffene PKW-Besitzer eine Entschädigung von VW. Das ist eine sehr positive Nachricht. Doch noch immer haben mehr als eine Million betroffene Verbraucher ihre Rechte in der Sache nicht durchgesetzt. Dabei ist dies noch immer möglich.
Zwar entschieden die BGH-Richter im Dezember 2020, dass die dreijährige Verjährungsfrist in der Sache bereits eingetreten sei, doch mehrere Oberlandesgerichte bestätigten bereits den Anspruch auf Restschadensersatzanspruch im VW-Dieselskandal. Das bedeutet, dass Verbraucher bis zu zehn Jahre nach dem Kauf ihres Dieselskandal-Fahrzeugs die Möglichkeit haben, eine Entschädigung für die wirtschaftliche Bereicherung durch die illegale Manipulation durchzusetzen.”
Innerhalb des VW-Konzerns wurden mehrere Motoren manipuliert
“Darüber hinaus haben auch die Halter von Autos mit dem VW-Dieselmotor EA 288 die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor des EA 189 stoßen nämlich ebenfalls unerlaubt viele Schadstoffe aus, wie mehrere unabhängige Gutachten belegen.
Aktuell positionieren sich die zuständigen Gerichte diesbezüglich immer häufiger auf Seiten der Verbraucher. Zudem geht aus zuletzt veröffentlichten Dieselskandal-Akten hervor, dass VW-Anwälte bereits 2015 über die Manipulation der Steuerungssoftware dieses Motors debattierten und das Verkehrsministerium diesen Sachverhalt nicht korrekt kontrollierte. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte gehen davon aus, dass sich der Bundesgerichtshof spätestens im Jahr 2022 abschließend mit dem EA 288-Abgasskandal befassen wird.
Noch schneller könnten sich die obersten Richter des Landes mit den von Audi entwickelten Diesel-Motoren mit den Bezeichnungen EA 896, EA 897 und EA 898 auseinandersetzen. Diese wurden in Fahrzeugen von Audi, Porsche und VW verbaut und wurden ebenfalls nachweislich manipuliert. Der Ex-Audi-Chef, Rupert Stadler, muss sich deshalb voraussichtlich bis zum Dezember 2022 vor Gericht verantworten. Die zivilrechtliche Aufklärung des Audi-Abgasskandals könnte hingegen noch in diesem Jahr höchstrichterlich abgeschlossen werden.”
Abgasskandal erreicht die Wohnmobil-Szene
“Der Abgasskandal beschränkt sich aber längst nicht auf den VW-Konzern, sondern betrifft nahezu jeden Hersteller von Diesel-Fahrzeugen – unter anderem auch Fiat und Iveco. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt wurden allein in Deutschland wurden mehr als 200.000 manipulierte Fahrzeuge mit Fiat-Motoren zugelassen.
Dies trifft vor allem die Wohnmobil-Szene, denn mehr als zwei Drittel aller Wohnmobile werden auf Basis von Fiat- und Iveco-Fahrgestellen und –Motoren gebaut. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt zuletzt den ersten Rückruf bei Iveco angeordnet hat, gehen wir von der Kanzlei Goldenstein nun von einer nahenden Rückrufwelle im Wohnmobil-Abgasskandal aus. Betroffenen Haltern raten wir unbedingt dazu, sich rechtlich beraten zu lassen. Den manipulierten Wohnmobilen droht nämlich im schlimmsten Fall die Stilllegung.”
Daimler verwendete insgesamt fünf illegale Abschalteinrichtungen
“Auf rechtlichen Rat sollten auch Mercedes-Benz-Besitzer vertrauen. Rund 1,4 Millionen Mercedes-Fahrzeuge haben wegen des Abgasskandals unter anderem enorm an Wert verloren. Zwar wehrte sich der Stuttgarter Konzern gegen den Rückruf dieser Fahrzeuge, doch das Kraftfahrt-Bundesamt wies den Widerspruch von Daimler ab.
Mittlerweile gab das Verkehrsministerium preis, dass insgesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen entdeckt wurden. Diese führen zu einer unterschiedlichen Abgasreinigung zwischen Test- und Normalbetrieb. Der Europäische Gerichtshof hat im letzten Jahr eindeutig definiert, dass diese Form der Manipulation illegal ist. Auch im Daimler-Dieselskandal ist es daher nur noch eine Frage der Zeit, bis die Richter am Bundesgerichtshof Daimler zur Auszahlung von Schadensersatz verurteilen werden.”
Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen
Die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung bzw. Nutzungsdauer des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.
Über Goldenstein Rechtsanwälte
Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.