Dieselskandal: Das müssen österreichische Daimler-Kunden nach US-Vergleich wissen

Innsbruck, 15. September 2020. Der Dieselskandal-Vergleich zwischen Daimler, den US-Behörden und 250.000 US-Sammelklägern wurde nun endgültig beschlossen. Österreichische Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen erhalten hingegen kein Entschädigungsangebot. “Daimler wählt im Dieselskandal eine ähnliche Taktik wie VW und entschädigt US-Kunden zuerst. Österreichische Halter von manipulierten Diesel-Fahrzeugen können sich dennoch Hoffnungen auf Schadensersatz machen, meint Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die mehr als 22.000 Mandanten – darunter rund 1.800 Österreicher – im Dieselskandal vertritt. 

 

Vergleich kostet Daimler deutlich weniger als Volkswagen 

Insgesamt bringt Daimler mehr als 2 Milliarden US-Dollar für die Einigung auf. Zum Vergleich: Volkswagen zahlte bis zum Frühjahr 2018 mehr als das Dreifache an etwa 350.000 US-Sammelkläger und wurde darüber hinaus mit Strafen in Milliardenhöhe von den amerikanischen Behörden belegt. 

 

Deutsches BGH-Urteil bringt auch für Österreicher Rechtssicherheit 

In Deutschland befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. Oktober dieses Jahres mit dem Daimler-Dieselskandal. “Es ist davon auszugehen, dass die verantwortlichen Richter Daimler wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen verurteilen werden und somit Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher schaffen werden. Diese haben die Möglichkeit, ihre manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeuge an Daimler zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Von einem solchen Urteil profitieren auch österreichische Fahrzeughalter. 

Österreicher haben nämlich die Möglichkeit, ihre Rechte am Gerichtsstand von Daimler – in Stuttgart – durchzusetzen. Dort urteilen die verantwortlichen Richter bereits jetzt recht verbraucherfreundlich. Das BGH-Urteil wird diesbezüglich jedoch endgültig für Rechtssicherheit sorgen. In Österreich ist ein höchstrichterliches Urteil in der näheren Zukunft hingegen nicht abzusehen. Wir von Goldenstein & Partner raten allen betroffenen Fahrzeughaltern dazu, ihre Rechte schnellstmöglich in Deutschland durchzusetzen und stehen kostenfrei für eine rechtliche Beratung zu diesem Thema zur Verfügung.” 

 

Daimler nutzt Thermofenster-Abschalteinrichtungen 

Daimler setzt bei vielen Diesel-Fahrzeugen auf sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben wurde (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. 

Der Autobauer selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. Die Richter des Europäischen Gerichtshof befassen sich noch in diesem Jahr mit der Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen. 

 

BGH-Urteil im Mai stärkte Verbraucherrechte 

Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein & Partner das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Zwar gilt das Urteil bislang nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

 

Über Goldenstein & Partner 

Goldenstein & Partner ist die führende deutsche Rechtsanwaltskanzlei im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal und ist unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von Diesel-Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in ganz Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.