Dieselskandal: Deutsche VW-Halter haben Anspruch auf mehr als 40 Milliarden Euro

  • Goldenstein & Partner analysiert Entschädigungsanspruch deutscher Verbraucher im Abgasskandal
  • Betroffene VW-Fahrzeughalter haben Anspruch auf bis zu 42 Milliarden Euro
  • Fast 75 Prozent der betroffenen Verbraucher setzen ihre Rechte noch nicht durch

Potsdam, 30. September 2019. Deutsche VW-Halter haben Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 42 Milliarden Euro aufgrund des Abgasskandals. Das geht aus einer aktuellen Auswertung  der Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner hervor. Die Kanzlei hat die durchschnittliche Entschädigungssumme aus mehr als 1.000 abgeschlossenen Fällen im Dieselskandal analysiert. Insgesamt vertritt Goldenstein & Partner mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt.

Im Schnitt erhalten VW-Halter demnach eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 17.510 Euro, wenn sie ihr gebrauchtes Diesel-Fahrzeug an den Wolfsburger Konzern zurückgeben. Insgesamt sind rund 2,4 Millionen Volkswagen-Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen. Würde jeder Fahrzeughalter seine Entschädigung einklagen, müsste Volkswagen mit Kosten in Höhe von bis zu 42 Milliarde Euro rechnen. In den USA entschädigte der Wolfsburger Konzern sämtliche Halter der rund 350.000 betroffenen Fahrzeuge mit umgerechnet rund 6,8 Milliarden Euro. Das sind etwa 19.428 Euro pro Fahrzeug.

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

“Dass Volkswagen wirklich Entschädigungen in Höhe von 42 Milliarden Euro zahlen muss, ist sehr unwahrscheinlich, aber theoretisch möglich”, kommentiert Alexander Voigt, Rechtsanwalt von Goldenstein & Partner und führt fort: “Dafür müsste jeder betroffene Fahrzeughalter gegen den Konzern vorgehen. Aktuell setzen jedoch nur relativ wenige VW-Fahrer ihre Rechte im Dieselskandal durch: Ungefähr 200.000 haben VW auf individuellem Weg verklagt, rund 460.000 sind zudem in der Musterfeststellungsklage versammelt. 

Da sich die Musterfeststellungsklage jedoch mindestens vier Jahre hinziehen wird und die betroffenen Fahrzeuge währenddessen kontinuierlich an Wert verlieren, werden die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wohl nur deutlich weniger als 17.000 Euro pro Fahrzeug erhalten. Teilweise werden sie sogar komplett leer ausgehen. Zudem setzt das überhaupt voraus, dass der Prozess am Ende zugunsten der Klägerseite entschieden wird.

Für die Fahrzeughalter der restlichen rund 1,75 Millionen betroffenen Fahrzeuge gilt es sich nun zu beeilen, denn wer seinen Anspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt seinen Rechtsanspruch. An diesem Tag greift nämlich die Verjährungsfrist. Wir von Goldenstein & Partner unterstützen aktuell mehr als 17.800 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit 95 Prozent unserer Individualklagen erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im Schnitt nach gerade einmal acht Monaten.”

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.