Dieselskandal: EuGH verkündet wegweisende Entscheidung

Berlin-Schönefeld, 07. November 2022. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird morgen unter anderem entscheiden, ob Umweltvereinigungen befugt sind, juristisch gegen bereits erteilte Typgenehmigungen von Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorzugehen. “Der EuGH wird Umweltorganisationen eine entsprechende Klagebefugnis zusprechen. Davon bin ich fest überzeugt. Mittelfristig wird es dadurch wohl allein in Deutschland zu mehreren Millionen PKW-Rückrufen kommen”, prognostiziert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei bereits mehr als 42.500 Mandanten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vertritt.

 

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Konkret befassen sich die EuGH-Richter mit mehreren Fragen, die sie von dem Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht vorgelegt bekommen haben. In Schleswig geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen diverse Genehmigungen des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Die DUH fordert, dass Millionen Fahrzeuge von Herstellern wie VW, Mercedes-Benz oder Audi wegen der Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen zurückgerufen werden sollen.

Die Schleswiger Richter möchten unter anderem wissen, ob Umweltvereinigungen wie die DUH überhaupt befugt sind, entsprechende Klagen einzureichen. Außerdem fragt das deutsche Gericht die EuGH-Richter, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit eine Abschalteinrichtung als zulässig klassifiziert werden kann.

Im Rahmen eines Schlussantrages in der Sache hat der EuGH-Generalanwalt – Athanasios Rantos – bereits im Frühjahr verkündet, dass Umweltvereinigungen seiner Meinung nach befugt sind, bereits erteilte Typgenehmigungen vor Gericht anzufechten. Außerdem hat Rantos hohe Hürden für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung definiert.

 

Verbraucheranwalt: EuGH-Entscheidung kann Rückrufwelle in Gang setzen

“Es ist davon auszugehen, dass die EuGH-Richter der Rechtsauffassung ihres Generalanwaltes folgen”, meint der Verbraucheranwalt Claus Goldenstein und ergänzt: “Ein solches Vorgehen ist nicht nur üblich, sondern würde auch zu der bisherigen Rechtsprechung von Europas obersten Zivilrichtern im Zusammenhang mit dem Abgasskandal passen. Der EuGH hat sich in dieser Sache bislang nämlich deutlich strenger gegenüber der verantwortlichen Automobilindustrie positioniert als zum Beispiel die Richter am deutschen Bundesgerichtshof.

Wenn sich die Deutsche Umwelthilfe im nächsten Schritt auch am Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgericht durchsetzt, würde daraus eine europaweite Rückrufwelle folgen. Allein in Deutschland müssten beispielsweise mehr als zwei Millionen Fahrzeuge von Volkswagen und Mercedes-Benz zurückgerufen werden, weil diese sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch immer unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.

Auch im Sinne der betroffenen Fahrzeughalter ist es begrüßenswert, dass der EuGH nun endlich für Klarheit sorgt. Noch immer wissen viele Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen nämlich gar nicht von dieser Manipulation. Ein amtliches Rückrufschreiben würde diese Situation verändern. Insofern ist es wichtig, dass die Klagen der Deutschen Umwelthilfe, die bereits vor mehreren Jahren in Schleswig-Holstein eingereicht wurden, nun zügig bearbeitet werden.”

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätten diese ihre Autos sicherlich nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Dementsprechend besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das eigene Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.