Überprüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und holen Sie sich Ihre Verluste zurück
Dieselskandal: Mercedes-Halter haben Anspruch auf mehr als 18 Milliarden Euro
Berlin-Schönefeld, 05. November 2021. Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell ein Gutachten veröffentlicht, das die illegale Manipulation von Mercedes-Benz-Fahrzeugen mit dem Motor OM642 belegt. Betroffene Fahrzeughalter haben daher die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache geltend zu machen. Insgesamt haben deutsche Besitzer von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von mehr als 18 Milliarden Euro. Das hat eine Analyse von Goldenstein Rechtsanwälte ergeben. Die Kanzlei vertritt aktuell mehr 5.000 Mercedes-Fahrer im Rahmen des Abgasskandals.
Kraftfahrt-Bundesamt ordnete deutschlandweit 550.000 Rückrufe an
Im Schnitt setzen die Anwälte von Goldenstein Rechtsanwälte eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 33.086 Euro für ihre Mercedes-Mandanten durch, wenn diese ihr gebrauchtes Diesel-Fahrzeug an den Stuttgarter Autobauer zurückgeben. Insgesamt hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bislang allein in Deutschland Rückrufe für rund 550.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals angeordnet.
Würde jeder betroffene Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche durchsetzen, müsste Daimler allein in Deutschland mit Kosten in Höhe von rund 18,2 Milliarden Euro rechnen. Zum Vergleich: In den USA entschädigte der Konzern Zehntausende Sammelkläger mit Zahlungen in Höhe von jeweils rund 3.290 US-Dollar. Allerdings mussten die US-Sammelkläger ihre Autos auch behalten. Zudem wurden in Nordamerika nicht nur Fahrzeugbesitzer, sondern auch Leasingnehmer entschädigt.
Verbraucheranwalt: Entschädigungen in Milliardenhöhe sind realistisch
“Dass Daimler in Deutschland wirklich Entschädigungen in Höhe von 18,2 Milliarden Euro zahlen muss, ist sehr unwahrscheinlich. Dennoch muss der Konzern für sein Fehlverhalten haften und wegen des Abgasskandals in jedem Fall Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe einplanen”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:
“Wer ein manipuliertes Fahrzeug erworben hat, hätte diesen Kauf sicherlich nicht zu denselben Konditionen abgeschlossen, wenn der Mercedes-Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Schließlich haben die manipulierten Autos dadurch unter anderem massiv an Wert verloren. Zudem sind Folgeschäden aufgrund durchgeführter Software-Updates nicht auszuschließen.
Deshalb ist es für jeden der 550.000 betroffenen Mercedes-Halter sinnvoll, die eigenen Interessen im Rahmen des Abgasskandals zu wahren. Bislang haben allerdings mindestens 450.000 Mercedes-Besitzer ihre Rechte in der Sache noch nicht durchgesetzt. Auch die Musterfeststellungsklage, deren Klageregister vor wenigen Tagen eröffnet wurde, kann diese Situation nur geringfügig verändern.”
Verbraucher sollten sich vor Teilnahme an Mercedes-Musterklage beraten lassen
“An der Musterklage gegen Daimler können sich höchstens 50.000 Halter beteiligen. Die Klage richtet sich nur an Besitzer der Mercedes-Modelle GLC und GLK mit dem Diesel-Motor OM651. Besitzer von Fahrzeugen mit dem OM642-Motor, für die das heute veröffentlichte Gutachten relevant ist, können sich nicht erfolgreich an der Musterklage beteiligen.
Die Erfahrung mit der VW-Musterklage hat zudem gezeigt, dass eine solche Verbandsklage nicht wirklich effizient ist. Letztlich erhielten nämlich nur rund 260.000 der mehr als 400.000 Klageteilnehmer ein Vergleichsangebot von VW. Wer das Angebot annahm, musste sein Fahrzeug behalten, auf weitere Rechtsansprüche verzichten und erhielt lediglich 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung.
Einzelkläger erhielten hingegen im Durchschnitt deutlich höhere Entschädigungen – auch wenn diese ihr Fahrzeug behielten. Selbst Klaus Müller, Geschäftsführer des Verbraucherzentrale Bundesverbands, zeigte sich nach dem Vergleich enttäuscht und erklärte, dass sich der Verband für mehr eingesetzt habe.
Betroffenen Mercedes-Haltern raten wir von Goldenstein Rechtsanwälte dazu, sich vor der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage beraten zu lassen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte klären betroffene Verbraucher gern kostenfrei über ihre Rechte auf und beraten diese dahingehend, ob eine Teilnahme an der Musterklage für sie Sinn ergibt”, erklärt Claus Goldenstein abschließend.
Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen
Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchsetzen, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.