Erster Dieselskandal-Fall vor dem BGH: Das müssen VW-Halter nun wissen

Potsdam, 19. Dezember 2019. Im Juni 2019 erstritt die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner das deutschlandweit erste stattgegebene Urteil eines deutschen Oberlandesgerichts (OLG) gegen Volkswagen. Ab dem 5. Mai 2020 wird dieser Fall nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Es ist die erste BGH-Verhandlung im Abgasskandal. Ein Urteil der obersten juristischen Instanz in Deutschland wird für sämtliche Gerichte im Land eine Signalwirkung haben. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt, was betroffene VW-Halter nun wissen müssen:

“Im Juni 2019 haben wir für einen unserer Mandanten das deutschlandweit erste Urteil eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal gegen Volkswagen erwirkt. Das Urteil war wegweisend, denn seitdem urteilen nahezu alle Gerichte in Deutschland verbraucherfreundlich in der Sache. Ab dem 5. Mai 2020 wird der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Ein Urteil des BGH wird für betroffene Verbraucher in Deutschland endgültig für Rechtssicherheit sorgen und wir sind guter Dinge, dass auch der BGH unserem Mandanten – und somit Verbrauchern in ganz Deutschland – eine Entschädigung zusprechen wird.

Betroffene VW-Halter, die ihre Rechte bislang noch nicht durchgesetzt haben, müssen sich jedoch beeilen: Zwar wird ein BGH-Urteil die Schuldfrage im Abgasskandal ein für alle Mal klären, doch für viele Verbraucher könnte es dann bereits zu spät sein. Ab dem  dem 31.12.2019 tritt nämlich die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein. Deshalb hat Volkwagen die bisherigen Prozesse bewusst hinausgezögert, um ein entsprechendes Urteil im Jahr 2019 zu verhindern – und somit einen Nachahmereffekt.

Betroffene Fahrzeughalter müssen sich beeilen: Verjährung tritt am 31.12.2019 ein

Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis der geschädigten Personen. Da Volkswagen seine Kunden 2016 über Rückruf der betroffenen Fahrzeuge informierte, geht die absolute Mehrheit der Experten davon aus, dass eine Verjährung am 31.12.2019 in Kraft tritt. Wer seinen Rechtsanspruch nicht bis dahin anmeldet, verschenkt diesen – und damit die Chance auf Gerechtigkeit sowie eine Entschädigung, die über dem Marktwert des Fahrzeuges liegt.

Wir von Goldenstein & Partner zählen zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal und betreuen aktuell mehr als 17.800 Mandanten in der Sache. Im Gegensatz zu anderen Kanzleien, nehmen wir noch bis zum 30.12.2019 Mandate im Abgasskandal an und setzen für betroffene Fahrzeughalter  Entschädigungen durch.”

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.