EuGH-Gutachten: Geringere Hürden für Abgasskandal-Schadensersatz

Berlin-Schönefeld, 02. Juni 2022. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal lassen sich laut Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch dann durchsetzen, wenn die Manipulation durch den Fahrzeughersteller fahrlässig erfolgte. “Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal wird enorm erleichtert, wenn die EuGH-Richter die Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft bestätigen. Insbesondere Mercedes-Benz muss nun mit einer weiteren Klagewelle rechnen. Grundsätzlich setzt der heutige Schlussantrag jedoch die gesamte Automobilindustrie unter Druck und stärkt die Rechte von Verbrauchern”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei mehr als 42.500 Mandanten in der Sache vertritt.

“In der Vergangenheit haben die EuGH-Richter bereits strenge Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung definiert und temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen – sogenannte Thermofenster – unter anderem als unzulässig eingestuft. Dennoch hielten die Richter am deutschen Bundesgerichtshof Schadensersatz-Klagen wegen eines eingebauten Thermofensters in Mercedes-Autos für unbegründet, da sich Mercedes bei der Entwicklung des Thermofensters laut Einschätzung der BGH-Richter nur fahrlässig und nicht sittenwidrig schuldhaft verhalten hat.

Nach EU-Recht lassen sich jedoch selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadensersatzansprüche durchsetzen, gab die EuGH-Generalanwaltschaft nun bekannt. Wenn die EuGH-Richter dies ebenso sehen, was sehr wahrscheinlich ist, ist die Durchsetzung von Entschädigungen im Abgasskandal zukünftig deutlich einfacher. Den Haltern von illegal manipulierten Autos empfehlen wir von Goldenstein Rechtsanwälte daher dringend, sich über ihre juristischen Möglichkeiten in der Sache zu informieren, um eine mögliche Verjährung der eigenen Rechtsansprüche nicht zu riskieren”, ergänzt Claus Goldenstein.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.