Klagen gegen Dieselskandal-Rückrufe: Daimler will Verbraucher verunsichern

Berlin-Schönefeld, 18. März 2021. Der deutsche Autobauer Daimler wird im Rahmen des Dieselskandals gerichtlich gegen die amtlichen Rückrufe von insgesamt 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeuge vorgehen. Zuvor war der DAX-Konzern mit Widersprüchen gegen diese Rückruf-Aktionen gescheitert. „Daimler will die Aufklärungsarbeit im Dieselskandal mit jedem Mittel in die Länge ziehen, um geschädigte Verbraucher zu verunsichern”, kritisiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich ist.

“Bereits 2019 warf Bundesverkehrsminister Scheuer dem DAX-Konzern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Taktiererei vor. Damals soll Daimler die verwendeten Abschalteinrichtungen nicht offengelegt haben, obwohl der Konzern vorher seine Kooperationsbereitschaft in der Sache zusicherte. Mittlerweile hat das Verkehrsministerium selbst detaillierte Informationen über insgesamt fünf verwendete Abschalteinrichtungen veröffentlicht, mit denen Daimler die Abgasreinigung seiner Diesel-Fahrzeuge illegal manipulierte”, erklärt Claus Goldenstein und ergänzt:

Rückruf-Diskussionen könnten bis 2022 andauern – Eintritt der Verjährung droht

“In den USA hat Daimler bereits eine Milliardensumme aufgebracht, um die Behörden und rund 250.000 betrogene US-Kunden für den Abgasskandal zu entschädigen. Hierzulande streitet der Konzern die Manipulationsvorwürfe dennoch vehement ab. Doch auch deutsche Mercedes-Benz-Halter haben mit den Folgen der Fahrzeug-Manipulationen zu kämpfen.

Seit dem Bekanntwerden des Skandals ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben einen enormen Wertverfall erlitten, da sie grundsätzlich einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt sind und die mittelfristigen Folgen von durchgeführten Software-Updates für Verbraucher nicht absehbar sind.

Betroffene Fahrzeughalter haben daher die Möglichkeit, sich gegen diesen Betrug zu wehren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Doch solange sich Daimler in der Sache bedeckt hält und nachgewiesene Manipulationen immer wieder als zulässig betitelt, wird das einige Verbraucher sicherlich irritieren.

Im schlimmsten Fall könnten diese Fahrzeughalter auf ihrem Schaden sitzen bleiben, denn im Fall von Betrug und sittenwidriger Handlung gilt eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren ab Kenntnis der geschädigten Partei. Da die ersten Rückrufe im Daimler-Dieselskandal im Jahr 2018 erfolgten, könnten die Rechte von einigen betroffenen Haltern bereits am 01. Januar 2022 verjähren.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die nun folgenden Rückruf-Gerichtsverfahren frühestens im Sommer 2022 beendet werden. Erfolgschancen hat Daimler vor Gericht wohl kaum. Doch die Verfahren verschaffen Daimler einmal mehr die Möglichkeit, möglichst viele Fahrzeughalter von der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche abzuhalten. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen Haltern daher, sich schnellstmöglich gegen diesen Betrug zu wehren und nicht auf die Taktiererei von Daimler reinzufallen.”

 

Das sind die Rechte im Abgasskandal

Betroffene Mercedes-Halter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

 

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 24.600 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.