Musterfeststellungsklage: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Verbandsklage gegen Daimler

Berlin-Schönefeld, 04. November 2021. Gestern wurde das Klageregister der Musterfeststellungsklage gegen Daimler eröffnet. Insgesamt können bis zu 50.000 Halter von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen mit der Klage herausfinden, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein beantwortet nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema. Seine Kanzlei, Goldenstein Rechtsanwälte, vertritt aktuell mehr als 28.500 Mandanten im Abgasskandal – darunter mehr als 5.000 Mercedes-Benz-Halter.

 

Worum geht es bei der Musterfeststellungsklage gegen Daimler?

Im Rahmen der Daimler-Musterfeststellungsklage soll geklärt werden, ob die Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Klage wurde von dem Verbraucherzentrale Bundesverband initiiert. Betroffene Mercedes-Benz-Besitzer können sich kostenfrei an der Klage beteiligen und dadurch auch den möglichen Eintritt der Verjährung ihrer Rechtsansprüche hemmen. Die Klage endet mit einem Urteil oder einer außergerichtlichen Einigung.

 

Wer kann sich an der Musterklage beteiligen?

An der Musterfeststellungsklage gegen Daimler können sich ausschließlich die Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen der Modellreihen GLC und GLK beteiligen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge einen Dieselmotor des Typs OM 651 enthalten und wegen des Abgasskandals von einem amtlichen Rückruf betroffen sind.

Die Halter von weiteren Mercedes-Benz-Modellen, die ebenfalls wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, sind von der Musterklage ausgeschlossen. Neben dem GLC und dem GLK betrifft der Abgasskandal nämlich auch die Mercedes-Benz A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLE, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano.

Darüber hinaus richtet sich die Musterklage ausschließlich an Konsumenten, die ihre Autos privat genutzt haben. Gewerbliche Mercedes-Halter dürfen sich nicht an der Klage beteiligen. Gleiches gilt für Autobesitzer, die ihre manipulierten Fahrzeuge gekauft haben, nachdem diese ein Software-Update wegen eines amtlichen Rückrufs erhielten. Wer sein Fahrzeug erst nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hat, kann nämlich generell keine Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Auch Mercedes-Benz-Halter, die nicht in Deutschland leben, können nur in Ausnahmefällen von der deutschen Musterfeststellungsklage profitieren. Das Oberlandesgericht Braunschweig, das für die bereits abgeschlossene Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen verantwortlich war, erachtete die Klage-Teilnahme von Verbrauchern mit Wohnsitz im Ausland damals als nicht wirksam. In der Folge endete die Musterklage gegen VW in einem Vergleich, der ausländische Konsumenten bis auf wenige Einzelfälle ausschloss.

 

Wie lange können sich Teilnehmer in das Klageregister eintragen?

Der Eintrag in das Klageregister ist bis zum Start der mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart möglich. Der erste Verhandlungstag wurde bislang noch nicht terminiert.

 

Welche Vorteile bietet die Musterklage?

Die Musterfeststellungsklage bietet grundsätzlich den Vorteil, dass Mercedes-Benz-Halter dadurch kostenfrei klären lassen können, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Dabei profitieren sie zudem davon, dass die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage die Verjährung von Rechtsansprüchen hemmt.

Nachdem die Musterklage durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet wurde, haben die berechtigten Teilnehmer der Klage sechs Monate Zeit, um ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, ohne eine Verjährung zu riskieren. Da der offizielle Rückruf der manipulierten GLC- und GLK-Modelle im Jahr 2018 erfolgte, droht grundsätzlich eine Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche der betroffenen PKW-Halter zum 01. Januar 2022.

Sollte das Klageregister der Musterklage im kommenden Jahr noch geöffnet sein, wirkt sich eine Teilnahme an der Klage auch dann noch verjährungshemmend aus, obwohl die Verjährung möglicherweise schon eingetreten ist. Es ist nämlich nur wichtig, dass die Musterklage rechtzeitig eingereicht wurde. Gleichzeitig ist es sogar möglich, sich in das Klageregister ein- und dann wieder auszutragen, um anschließend eine Individualklage zu erheben, ohne eine Verjährung zu riskieren. Das haben die Richter am Bundesgerichtshof im Rahmen einer Verhandlung im Juli 2021 entschieden.

 

Welche Nachteile gehen mit der Musterklage einher?

Nur ein Bruchteil der Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen kann sich an der Musterfeststellungsklage gegen Daimler beteiligen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in der Sache durchaus Rosinenpickerei betrieben. Während die zivilrechtliche Aufarbeitung zu anderen Mercedes-Benz-Modellen und -Motoren noch nicht weit fortgeschritten ist, stehen die Erfolgschancen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der GLC- und GLK-Halter auch ohne Musterklage sehr gut. Tatsächlich sind neben dem GLC und dem GLK aber nahezu alle Diesel-Modellvarianten von Mercedes-Benz vom Abgasskandal betroffen.

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Rechtsansprüche der Teilnehmer der Musterklage nicht gebündelt durchgesetzt werden. Stattdessen wird lediglich geklärt, ob die betroffenen Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz haben. Das bedeutet, dass die Teilnehmer der Klage ihre Schadensersatzansprüche nach einem verkündeten positiven Urteil noch einmal in Form einer Einzelklage durchsetzen müssen. Sollte das Urteil negativ ausfallen, ist es außerdem nicht länger möglich, die eigenen Rechte in Form einer Einzelklage geltend zu machen.

Zudem besteht das Risiko, dass das Verfahren von Daimler künstlich in die Länge gezogen wird oder die Musterfeststellungsklage gegen Daimler ähnlich endet wie die Verbandsklage gegen VW – nämlich in einem Vergleich. Die Klage-Teilnehmer, die den Vergleich damals akzeptierten, haben deutlich weniger Schadensersatz erhalten als Individualkläger. Außerdem hatten die VW-Musterkläger keine Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an VW zurückzugeben. Das ist bei der Daimler-Musterklage generell nicht vorgesehen.

An der VW-Musterklage hatten sich zudem mehr als 100.000 unberechtigte Teilnehmer beteiligt. Dies hatte zur Folge, dass das Vergleichsangebot nur für knapp 260.000 der rund 400.000 Musterkläger galt. Es wird nämlich zu keinem Zeitpunkt geprüft, ob sich die Klage-Teilnehmer tatsächlich auch in das Klageregister eintragen durften.

Wer zum Beispiel als gewerbetreibender PKW-Nutzer an der VW-Musterklage teilgenommen hat, erhielt deshalb kein Vergleichsangebot. Die eigenen Rechte konnten in diesem Fall aber auch individuell nicht mehr vollständig durchgesetzt werden, da diese zum Zeitpunkt der außergerichtlichen Einigung bereits verjährt waren bzw. nur noch Restschadensersatzansprüche bestanden.

Daher ergibt es auch für Mercedes-Besitzer unbedingt Sinn, sich vor der Teilnahme an der Klage von einem Anwalt oder einer Kanzlei rechtlich beraten zu lassen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte informieren Verbraucher kostenfrei darüber, ob eine Teilnahme an der Musterklage für sie Sinn ergibt.

 

Welches Ergebnis wird erwartet?

Grundsätzlich stehen die Chancen auf einen verbraucherfreundlichen Ausgang der Musterfeststellungsklage gut. Zwar bestreitet Daimler weiterhin, illegale Abschalteinrichtungen in seine Fahrzeuge eingebaut zu haben, doch in den USA einigte sich der Konzern im vergangenen Jahr bereits mit den Behörden und zahlreichen Sammelklägern auf einen Milliardenvergleich.

Auch in Europa scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis betroffene Verbraucher in der Sache Rechtssicherheit genießen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Widersprüche gegen den Rückruf von insgesamt 1,4 Millionen Daimler-Fahrzeugen bereits mehrfach abgewiesen und bekanntgegeben, dass fünf verschiedene illegale Abschalteinrichtungen in Daimler-Fahrzeugen entdeckt wurden.

 

Wann wird eine Entscheidung im Rahmen der Musterfeststellungsklage erwartet?

Mit einem ersten Urteil im Rahmen der Musterfeststellungsklage ist frühestens im Jahr 2022 zu rechnen – tendenziell erst deutlich später. Die Entscheidung des OLG Stuttgart wird das Verfahren zudem nicht zwangsweise abschließen. Es wird nämlich möglich sein, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen. So könnte das Verfahren mehrere Instanzen durchlaufen und sich dadurch jahrelang hinziehen. Es ist zudem auch möglich, dass vorzeitig eine außergerichtliche Einigung in der Sache erzielt wird. Dies wird aber auch nicht vor 2022 der Fall sein.

 

Welche Alternativen gibt es zur Musterfeststellungsklage gegen Daimler?

Halter manipulierter Mercedes-Benz-Fahrzeuge haben die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche gegen Daimler individuell und oftmals ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt namensgetreu sämtliche Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall eine geringe, zuvor festgelegte Provision.

Die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Daimler-Dieselskandal stehen aktuell so gut wie nie zuvor. Selbst das Bundesverkehrsministerium hat mittlerweile bestätigt, dass Daimler insgesamt fünf illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen verbaut hat. Für den Hersteller wird es also immer schwieriger, diese Tatsachen zu leugnen.

Wer seine Rechte individuell durchsetzt, kann sein Fahrzeug an Daimler zurückgeben und sich im Gegenzug eine Entschädigung sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch grundsätzlich möglich, ein Neufahrzeug zu erhalten oder das eigene Auto zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer Entschädigung durchzusetzen. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Mercedes-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

 

Wieso bestehen überhaupt Schadensersatzansprüche gegen Daimler im Abgasskandal?

Daimler hat allein in Deutschland Hunderttausende Mercedes-Benz-Fahrzeuge illegal manipuliert. Die betroffenen Autos gaben während amtlicher Tests vor, umweltfreundlich zu sein. Im normalen Straßenbetrieb stießen sie jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus. Durch den Abgasskandal brach die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv ein. Insbesondere nachweislich manipulierte PKW haben dadurch enorm an Wert verloren. Unter anderem deshalb haben betroffene PKW-Halter Anspruch auf Schadensersatz.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.