Nach ARD-Investigation: Verkehrsministerium droht Klagewelle wegen VW

  • ARD Kontraste deckt auf, dass VW-Fahrzeuge trotz Abgaseinrichtung teilweise mehr ausstoßen als vorher
  • VW-Haltern drohen Fahrverbote in einigen deutschen Städten
  • Verkehrsministerium kann für Zulassung der Abgaseinrichtung belangt werden

Potsdam, 6. September 2019. Das ARD-Fernsehmagazin Kontraste deckte aktuell auf, dass die VW-Abgaseinrichtung nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad funktionieren. Diese hat der Konzern im Rahmen einer Rückrufaktion in seine vom Manipulationsskandal betroffenen Fahrzeuge einbauen lassen. Was das für betroffene Fahrzeughalter bedeutet und wieso das deutsche Verkehrsministerium dafür belangt werden könnte, erklärt Alexander Voigt. Als Rechtsanwalt der Kanzlei Goldenstein & Partner vertritt er rund 17.800 Mandanten im Abgasskandal:

“Laut des ARD Fernsehmagazins Kontraste funktioniert die Abgaseinrichtung von VW nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad. Dieses sogenannte Thermofenster hat zur Folge, dass die Fahrzeuge bei niedrigen Temperaturen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor dem Update. Das bedeutet, dass VW erneut Abschalteinrichtungen in seine vom Manipulationsskandal betroffenen Fahrzeuge eingebaut hat und das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt diese sogar noch abgesegnet hat.

Für betroffene Fahrzeughalter heißt das, dass ihre Fahrzeuge trotz der Abgaseinrichtung die geltenden Umweltregularien nicht erfüllen. In einigen Städten könnten sie also sogar von einem Fahrverbot betroffen sein. Gleichzeitig können betroffene Fahrzeughalter aber juristisch gegen das Verkehrsministerium und Volkswagen vorgehen:

Das Kraftfahrt-Bundesamt, das dem Verkehrsministerium unterliegt, hat diese Abgaseinrichtung freigegeben. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, das Verkehrsministerium auf Schadensersatz zu verklagen. Außerdem droht dem Verkehrsministerium diesbezüglich ein Prozess wegen Beihilfe zum schweren Betrug, da das Kraftfahrt-Bundesamt bei den fehlerhaften Einrichtungen offensichtlich mehr als ein Auge zugedrückt hat.  Bei 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeugen könnte das in einer Klagewelle gegen das Verkehrsministerium enden.

Weiterhin haben betroffene Fahrzeughalter aber vor allem die Möglichkeit, VW juristisch zu der Rücknahme des betroffenen Fahrzeuges zu verpflichten und dadurch eine Entschädigung zu erhalten, die über dem Fahrzeugwert auf dem Gebrauchtwagenmarkt liegt. Wir von Goldenstein & Partner schaffen es aktuell, die Ansprüche unserer Mandanten im Abgasskandal in durchschnittlich sechs bis acht Monaten durchzusetzen.

Gleichzeitig raten wir einmal mehr davon ab, sich in die Musterfeststellungsklage gegen VW einzuschreiben. Diese wird sich mindestens vier Jahre hinziehen. Aufgrund des kontinuierlichen Wertverfall der betroffenen Fahrzeuge verlieren die Kläger dadurch jede Menge Geld. Der Ausgang des Verfahrens ist zudem ungewiss. Daher sollten sich Verbraucher, die zur Zeit Teil der Musterfeststellungsklage sind, unbedingt noch vor dem Prozessbeginn am 30.9. aus der Klage austragen und mit einem Anwalt individuell klagen.

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.