Nach OGH-Diesel-Urteil: Rechtsanwalt prognostiziert Klagewelle in Österreich

Innsbruck, 12. Mai 2023. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat aktuell sein erstes Grundsatzurteil im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal veröffentlicht und sich in der Sache konsumentenfreundlich positioniert. “Hunderttausende Österreicher können von dieser Entscheidung profitieren und nun Entschädigungsansprüche durchsetzen. Fast acht Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals bahnt sich in Österreich eine regelrechte Klagewelle an”, prognostiziert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei über 50.000 deutsche und österreichische Mandanten im Abgasskandal vertritt.

Diese Entscheidung wurde am Obersten Gerichtshof verkündet

Der OGH ermöglicht den Haltern von illegal manipulierten Fahrzeugen, dass diese ihre Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben können, um im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. In dem konkreten Fall spricht der OGH dem Besitzer eines VW Tiguan rund 23.400 Euro (inklusive Verzugszinsen) für die Rückabwicklung seines VW Tiguan zu. Der Mann hatte das Fahrzeug im März 2015 für 26.890 Euro und somit gerade einmal rund 3.500 Euro mehr gekauft.

“Das Urteil ist vor allem deshalb relevant, da der OGH bislang nur Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bestätigt hatte. Gewährleistungsansprüche richten sich allerdings nur gegen den jeweiligen Händler und lassen sich nur bis zu zwei Jahre nach dem Kauf- bzw. Übergabedatum durchsetzen. Schadensersatzansprüche, die sich gegen den verantwortlichen Hersteller richten, können in Österreich hingegen bis zu 30 Jahre lang erfolgreich geltend gemacht werden”, erklärt Goldenstein und führt fort:

Verbraucheranwalt: Urteil lässt sich auf alle verantwortlichen Hersteller übertragen

“Von dem Urteil der obersten Zivilrichter Österreichs profitieren nicht nur betroffene VW-Halter, sondern auch die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen von Herstellern wie Mercedes-Benz, Audi, Opel oder Fiat. Die OGH-Richter haben nämlich eindeutig ausgeführt, dass im Abgasskandal Schadensersatzansprüche bestehen, wenn die betroffenen Fahrzeughalter ihre Autos nicht zu denselben Konditionen erworben hätten, sofern der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Diese Aussage gilt definitiv nicht nur für manipulierte VW-Fahrzeuge.

Bemerkenswert ist zudem, dass die OGH-Richter erläutert haben, dass auch das VW Software-Update, das die Abgasreinigung der manipulierten Fahrzeuge eigentlich normalisieren sollte, den vorhandenen Schaden nicht beseitigt. Unabhängige Abgastests ergeben nämlich, dass auch diese Software-Aktualisierung nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad wirklich funktioniert. Auch diese Aussage ist von enormer Relevanz, denn entsprechende Thermofenster wurden von fast allen namhaften Autobauern entwickelt und verwendet.

Der OGH führte hierzu sogar aus, dass die Hersteller nachweisen müssen, im Zusammenhang mit der verbauten Abschaltvorrichtung nicht einmal fahrlässig schädigend agiert zu haben. Das wird in der Realität kaum möglich sein. Insofern haben Österreicher nun herstellerübergreifend beste Aussichten auf die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal.

Für betroffene PKW-Besitzer ist es wichtig, sich nun möglichst schnell über die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache zu informieren. Nun könnten nämlich allein knapp 400.000 betroffene VW-Halter bestehende Entschädigungsansprüche durchsetzen. Folglich könnte es zu langen Wartezeiten an den zuständigen Gerichten kommen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten Diesel-Halter kostenfrei bezüglich bestehender Rechtsansprüche im Abgasskandal.“

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Illegal manipulierte Diesel-Fahrzeuge bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Normalfall deutlich weniger Geld ein als vergleichbare Modelle, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Außerdem können entsprechende Automobile mittelfristig Folgeschäden – beispielsweise aufgrund von verpflichtenden Software-Updates – erleiden.

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben deshalb grundsätzlich das Recht, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.