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Opel-Rückruf: Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter
- Autobauer Opel muss drei Diesel-Modelle zurückrufen
- Betroffene PKW-Halter haben Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises
- Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt die Rechtslage für betroffene Fahrzeughalter
Potsdam, 7. November 2019. Opel muss drei Diesel-Modelle der Baureihen Zafira, Cascada und Insignia zurückrufen. Das entschied heute das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG). Was betroffene Fahrzeughalter nun wissen müssen, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Mit seiner Kanzlei Goldenstein & Partner setzt er aktuell bereits die Rechte von mehr als 11.000 betroffenen Fahrzeughaltern im Abgasskandal durch.
“Opel muss drei PKW-Modelle zurückrufen, da diese bei Temperaturen von weniger als 17 Grad mehr Stickoxide ausstoßen, als es erlaubt ist. Das regeln Abschalteinrichtungen in den jeweiligen Fahrzeugen. Diese sind illegal. Die Halter der Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem werden die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verlieren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz von dem jeweiligen Hersteller einzufordern und ihr Fahrzeug zurückzugeben.
Dieser Schadensersatz liegt im Normalfall über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Fahrzeuges. In der Regel setzt sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere hängt von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges ab. Teilweise sprechen die deutschen Gerichte betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zu, die die Entschädigungssumme noch höher ausfallen lassen.
Aktuell setzen wir bereits die Rechte von mehr als 17.800 Fahrzeughaltern von manipulierten PKW in Deutschland durch. Für unsere Mandanten ist die Durchsetzung ihrer Rechte stets risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen. Betroffene Fahrzeughalter können ihre rechtlichen Möglichkeiten auf www.ra-goldenstein.de kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen und uns mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen.”
Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.