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Abgasskandal: So erhalten Österreicher ihre Entschädigung
- Über 1.100 österreichische VW-Halter gehen bei Dieselskandal-Vergleichsangebot leer aus
- Kanzlei setzt Rechte von Österreichern in Deutschland durch
- Österreichische Rechtsschutzversicherer tragen Kostenrisiko
Potsdam, 26. Februar 2020. Im Dieselskandal hat Volkswagen den mehr als 400.000 Teilnehmern der deutschen Musterfeststellungsklage (MFK) ein Vergleichsangebot gemacht. Für die rund 1.100 Kläger aus Österreich gilt dies jedoch nicht. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt, wieso österreichische Fahrzeughalter ihre Rechte dennoch in Deutschland durchsetzen und dadurch sogar deutlich höhere Entschädigungen erhalten können. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die im Abgasskandal mehr als 17.800 Mandanten vertritt und in der Sache unter anderem für das erste Verfahren vor dem obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), verantwortlich ist:
Österreicher können in Stuttgart eine mehr als doppelt so hohe Entschädigung erwirken
“VW bietet den mehr als 400.000 Sammelklägern in Deutschland rund 2.000 Euro pro Fahrzeug an. Wir von Goldenstein & Partner setzen jedoch durchschnittlich Einmalzahlungen in Höhe von 4.600 Euro für unsere Mandanten im Dieselskandal durch. Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die meisten Fahrzeughalter ihren manipulierten PKW lieber an VW zurückgeben wollen. In diesem Fall muss der Wolfsburger Konzern nicht selten mehrere zehntausend Euro pro PKW zahlen – Summen, die ein Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht einbringen würde.
Verbraucher aus Österreich gehen bislang jedoch komplett leer aus: So gilt das aktuelle Vergleichsangebot von VW nicht für die österreichischen Teilnehmer der deutschen Sammelklage. Zudem lassen verbraucherfreundliche Urteile von Österreichischen Gerichten auf sich warten. Ähnlich sieht es auch in Braunschweig aus, wo Volkswagen seinen Sitz hat. Doch wir von Goldenstein & Partner haben eine Lösung für dieses Problem gefunden.
So setzen wir die Rechte unserer österreichischen Mandanten in Stuttgart durch. Dort hat die Robert Bosch GmbH ihren Sitz. Das Unternehmen hat sich im VW-Abgasskandal mit der Lieferung von mehreren Millionen Motor- und Dosiersteuergeräten strafbar gemacht. Mit deren Software manipulierte Volkswagen die eigenen Diesel-Fahrzeuge so, dass diese im Testbetrieb einen deutlich geringeren Schadstoffausstoß vorgaben, als es tatsächlich der Fall war. In Stuttgart entscheiden die Gerichte im Abgasskandal bislang in nahezu jedem Fall verbraucherfreundlich.”
Österreichische Rechtsschutzversicherungen unterstützen die Klagen in Stuttgart
“Für dieses Vorgehen haben uns bereits die ersten österreichischen Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage erteilt. Dadurch können wir die Rechte unserer Mandanten mit einer entsprechenden Versicherung komplett risikofrei durchsetzen. Bislang sind wir in nahezu 100 Prozent unserer Fälle erfolgreich.”
Volkswagen strebt Vergleich vor dem BGH-Termin an
“Volkswagen möchte sich gern noch vor unserem BGH-Termin zum Abgasskandal mit den mehr als 400.000 Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, denn der Konzern hat Angst vor dem Urteil des BGH. Experten gehen von einem besonders verbraucherfreundlichen Urteil des BGH aus. Nach dieser Entscheidung wird in der Sache endgültig Rechtssicherheit herrschen – auch für Österreicher, die ihre Rechte in Stuttgart durchsetzen lassen.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.ra-goldenstein.de können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.