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Vor BGH-Dieselskandal-Urteil: Diese Rechte haben Leasingnehmer
- Leasingnehmer haben wegen des Abgasskandals keinen Anspruch auf Schadensersatz
- Wer sein manipuliertes Leasingfahrzeug übernommen hat, kann Entschädigung durchsetzen
- Halter von finanzierten Autos erhalten unter Umständen den kompletten Kreditbetrag inkl. Zinsen erstattet
Berlin-Schönefeld, 15. September 2021. Wer ein illegal manipuliertes Auto geleast hat, kann deshalb keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Entscheidung werden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) morgen verkünden. „Verbraucher, die ihr manipuliertes Auto nach Ablauf des Leasingvertrages übernommen haben, können trotz des Urteils eine Entschädigung durchsetzen. Schließlich sind diese PKW-Halter durch den Fahrzeugkauf unmittelbar von den negativen Folgen des Abgasskandals betroffen“, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei, Goldenstein Rechtsanwälte fast 30.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt.
„Der Abgasskandal hat dazu geführt, dass nachweislich manipulierte Diesel-Autos unter anderem deutlich weniger wert sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden. Das liegt unter anderem daran, dass zahlreiche Halter von Abgasskandal-Autos nach der Durchführung von verpflichtenden Software-Updates über Fahrzeugschäden klagten. So treten nach der Durchführung dieser Updates beispielsweise Motorschäden aufgrund verstopfter Partikelfilter auf“, führt Goldenstein fort. Er ergänzt:
„Leasingnehmer, die ihr Auto vor dem amtlichen Rückruf des jeweiligen Fahrzeugs übernommen haben, können daher auch heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie ihr Fahrzeug vor dem Aufspielen eines solchen Software-Updates gekauft haben. Dies gilt selbst für Besitzer von Fahrzeugen mit dem manipulierten VW-Motor EA189, obwohl deren Rechtsansprüche in der Sache eigentlich spätestens am 01. Januar 2020 verjährt sind.
Betroffene PKW-Halter können nämlich bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Entsprechende Forderungen konnten wir von Goldenstein Rechtsanwälte unter anderem schon erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf für einen unserer Mandanten durchsetzen. Wir gehen davon aus, dass der BGH den Anspruch auf Restschadensersatz im Abgasskandal spätestens im Frühjahr 2022 bestätigen wird.”
Hohe Entschädigung dank Widerrufs-Joker möglich
“Wer seinen Autokauf mit einem Kredit finanziert hat, hat zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit, diesen auch heute noch zu widerrufen. Diesbezüglich hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Verbrauchern in der vergangenen Woche enorm gestärkt. Demnach die Widerrufsfrist von mehreren Millionen Kreditverträgen bis heute nicht eingetreten.
Betroffene Verbraucher haben daher die Möglichkeit, ihren Kredit zu widerrufen und ihr Fahrzeug an die jeweilige Bank zurückzugeben, um im Gegenzug fast den kompletten Kreditbetrag inklusive Zinsen zurückzuerhalten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Kredit vor mehreren Jahren abgeschlossen und ggf. sogar schon beglichen wurde”, erklärt Goldenstein abschließend.
Das sind die Hintergründe des Verfahrens
In dem BGH-Verfahren geht es um einen Audi Q5, der den nachweislich illegal manipulierten Motor des Typs EA189 enthält. Zwischen 2009 und 2013 hatte der PKW-Halter das Fahrzeug für monatlich 437 Euro sowie einer Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Euro geleast. Anschließend erwarb er das Fahrzeug für rund 25.700 Euro. Bei einem Kilometerstand von 170.000 Kilometern erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden, der nicht repariert wurde.
2019 ging der Kläger juristisch gegen Audi vor und forderte wegen des Abgasskandals die Erstattung seiner Leasing- und Kaufbeträge abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung, um sein Fahrzeug im Gegenzug an den Ingolstädter Autobauer zurückzugeben.
Die Richter am Bundesgerichtshof deuteten bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung an, dass Leasingnehmer keinen Anspruch auf
Schadensersatz haben. Um seine Rechtsansprüche nach dem Fahrzeugkauf rechtswirksam geltend zu machen, hätte der Kläger seine Ansprüche zudem gegenüber dem verantwortlichen Motorenhersteller – also Volkswagen – durchsetzen müssen. Nun bleibt ihm noch die Möglichkeit, Restschadensersatzansprüche durchzusetzen oder seinen ggf. vorhandenen Autokreditvertrag zu widerrufen.
Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Diesel-Autos
Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätten die betroffenen Verbraucher ihre Autos sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn sie zum Kaufpreis von dem Betrug gewusst hätten. Darüber hinaus haben die Abgasskandal-Autos an Wert verloren und teilweise Schäden aufgrund eines durchgeführten Software-Updates erlitten.
So können betroffene PKW-Besitzer ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ bestehen zudem die Möglichkeiten, das Abgasskandal-Auto zu behalten und sich einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu sichern oder sogar den Anspruch auf ein neues Ersatzfahrzeug durchzusetzen.
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.