VW-Dieselskandal: Aktuelles Urteil stärkt Rechte von Österreichern

Innsbruck, 30. September 2020. Volkswagen hat seinen Gerichtsstand in Braunschweig – nur wenige Kilometer von der Konzernzentrale in Wolfsburg entfernt. Dort verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) den Konzern im Dieselskandal nun erstmals zur Zahlung von Schadensersatz. “Dieses Urteil ist auch für Österreicher bedeutend. Österreichische Verbraucher können ihre Rechte nämlich auch in Braunschweig durchsetzen und profitieren dort von Rechtssicherheit”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den Fall verantwortlich ist und insgesamt mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt, darunter knapp 2000 Österreicher. 

 

Das sind die Hintergründe des Verfahrens 

In dem Verfahren ging es um einen manipulierten VW Passat mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2009 gekauft. Im Juni 2018 wies das Landgericht Göttingen die Schadensersatz-Klage des PKW-Halters in erster Instanz noch ab. Dieser Rechtsauffassung widersprachen die Richter am Oberlandesgericht Braunschweig nun in der nächsthöheren Instanz. Eine Revision ließ das Braunschweiger Gericht nicht zu. 

 

Österreicher profitieren von deutschem Grundsatzurteil 

Österreichische Verbraucher haben nun endgültig die Gewissheit, dass auch die Braunschweiger Richter Haltern von manipulierten Diesel-Fahrzeugen Schadensersatz zusprechen. Die Vorarbeit für dieses Urteil haben wir bereits im Mai dieses Jahres geleistet. Damals haben wir von Goldenstein & Partner ein Grundsatzurteil am deutschen Bundesgerichtshof erwirkt. Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen haben seitdem die Gewissheit, dass sie ihre PKW an den Konzern zurückgeben und dafür Schadensersatz erhalten”, erklärt Claus Goldenstein. Er führt fort: 

Davon profitieren auch österreichische Fahrzeughalter. Während diese in Österreich bislang noch keine Rechtssicherheit genießen, können sie in Deutschland erfolgreich juristisch aktiv werden. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Handlung besteht nämlich die Möglichkeit, die eigenen Rechte am eignen Wohnort oder dem Gerichtsstand der beklagten Partei durchzusetzen. Letzterer befindet sich im Fall von VW in Braunschweig. 

Dort besiegelte die aktuelle Entscheidung endgültig, was längst klar war: Fahrzeughalter von manipulierten VW-Autos haben Anspruch auf Schadensersatz. Wir raten betroffenen PKW-Besitzern aus Österreich daher unbedingt dazu, ihre Rechte in Deutschland durchzusetzen und stehen für eine kostenfreie Rechtsberatung zum Thema zur Verfügung.” 

 

Österreicher verlieren jährlich fast 500 Millionen Euro im Abgasskandal 

Im Schnitt zahlten die Halter manipulierter VW-Fahrzeuge 24.548 Euro für ihre Fahrzeuge. Durchschnittlich setzen die PKW-Besitzer finanzielle Entschädigungen in Höhe von 19.284 Euro durch, wenn sie ihr gebrauchtes Diesel-Fahrzeug an den Wolfsburger Konzern zurückgeben. Insgesamt haben die rund 363.000 betroffenen Fahrzeughalter aus Österreich demnach Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von mehr als 7 Milliarden Euro. Doch bislang setzen nur schätzungsweise 20.000 österreichische Fahrzeughalter ihre Rechte überhaupt durch – rund 10.000 Sammelkläger und maximal 10.000 Individualkläger. 

Durch diese Untätigkeit verlieren österreichische Fahrzeughalter jedes Jahr mehr als 450 Millionen. Die zurückgelegte Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer nämlich negativ anrechnen lassen, wenn sie eine Entschädigung durchsetzen. Dies wird juristisch als sogenannte Nutzungsentschädigung bezeichnet. 

Hat ein Auto beispielsweise 125.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 250.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der jeweiligen Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises als Schadensersatz. Die durchschnittliche Jahres-Laufleistung von österreichischen PKW-Haltern in Höhe von 13.900 Kilometern sorgt bei einem durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von 24.548 Euro demnach für einen Wertverlust von 1365 Euro pro Jahr und Fahrzeug. 

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung in Deutschland 

Bislang scheuen sich zahlreiche Österreicher vor der Durchsetzung ihrer Rechte. Doch das ist nicht nötig. Für die Klagen in Deutschland haben uns die führenden Rechtsschutzversicherer aus Österreich sowie einen Prozesskostenfinanzierer ihre Deckungszusage gegeben. Für österreichische Verbraucher bedeutet dies, dass sie ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Volkswagen ohne eigenes Risiko in Braunschweig durchsetzen können. In Österreich muss jede Klage hingegen mit entsprechendem Risiko einzeln verhandelt werden”, erklärt Alexander Voigt, Rechtsanwalt von Goldenstein & Partner. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

 

Über Goldenstein & Partner 

Goldenstein & Partner ist die führende deutsche Rechtsanwaltskanzlei im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal und ist unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von Diesel-Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in ganz Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.