VW-Vergleich: Kläger sollten das Angebot nicht annehmen

  • VW einigt sich auf Vergleich in der Musterfeststellungsklage (MFK)
  • MFK-Teilnehmer erhalten rund 3200 Euro pro Fahrzeug, müssen ihre Autos aber behalten
  • Betroffene Fahrzeughalter können individuell deutlich höhere Summen durchsetzen

Potsdam, 28. Februar 2020. Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) haben sich in der Musterfeststellungsklage (MFK) doch noch auf einen Vergleich geeinigt. Die rund 260.000 potenziell berechtigten Teilnehmer der Klage sollen insgesamt 830 Millionen Euro erhalten – knapp 3200 Euro pro Fahrzeug. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein rät den betroffenen Haltern dazu, das Angebot nicht anzunehmen, denn diese können über den individuellen Klageweg deutlich bessere Konditionen durchsetzen. Seine Kanzlei Goldenstein & Partner vertritt mehr als 17.800 Mandanten im Dieselskandal und ist in der Sache für den ersten Fall verantwortlich, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird:

“Mehr als 400.000 Teilnehmer sind in der Musterfeststellungsklage gegen VW versammelt. Rund 260.000 von ihnen dürften tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung haben, denn der Vergleich gilt beispielsweise nicht für betroffene Halter aus dem Ausland, Fahrzeuge, die gar nicht manipuliert wurden oder nach dem 31.12.2015 erworben wurden. Volkswagen möchte sich gern zeitnah mit allen berechtigten Teilnehmern auf eine Entschädigung einigen. Der Konzern weiß nämlich, dass die betroffenen Verbraucher eigentlich deutlich höhere Summen durchsetzen könnten.

Wer das aktuelle Vergleichsangebot annimmt, muss seinen manipulierten PKW behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten. Wir von Goldenstein & Partner wissen aber, dass die meisten betroffenen Halter ihre manipulierten PKW gern an VW zurückgeben möchten, da diese auf dem Gebrauchtwagenmarkt massiv an Wert verloren haben und kaum Abnehmer finden. Das liegt neben dem Skandal selbst auch an den Fahrverboten in einigen deutschen Städten. Ferner berichten viele Mandanten von erheblichen Problemen durch das Softwareupdate”, erklärt Goldenstein und führt fort:

MFK-Teilnehmer können insgesamt 4,6 Milliarden Euro durchsetzen

“Tatsächlich haben betroffene Fahrzeughalter die Möglichkeit, das Vergleichsangebot auszuschlagen und ihre Rechte bis Oktober individuell durchzusetzen. Nahezu jedes Gericht in Deutschland bewilligt aktuell die Rückgabe von Dieselskandal-Fahrzeugen an VW. Im Gegenzug muss der Wolfsburger Konzern seine Kunden mit einer Summe entschädigen, die weit über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Autos liegt. Im Schnitt setzen wir für unsere Mandanten 17.510 Euro pro Fahrzeug durch. Insgesamt könnten die anspruchsberechtigten MFK-Teilnehmer also rund 4,6 Milliarden Euro von Volkswagen erhalten – deutlich mehr, als der Konzern aktuell zu zahlen bereit ist.” 

BGH-Urteil im Mai sorgt endgültig für Rechtssicherheit im Abgasskandal

“Hinzu kommt, dass ein Fall unserer Kanzlei am 5. Mai 2020 als erstes Dieselskandal-Verfahren überhaupt von dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe behandelt wird. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet und endgültig für Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.

Volkswagen möchte sich unbedingt noch vor unserem BGH-Termin mit den Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, da der Konzern Angst vor dem Urteil des BGH hat. Dieses Ziel verfolgte VW bereits seit dem ersten Tag der Vergleichsgespräche mit dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), wie der Verbandsvorstand in aktuellen Interviews berichtete. Dementsprechend setzen VW und der vzbv die MFK-Teilnehmer diesbezüglich unter Druck: Das Vergleichsangebot ist nämlich nur bis zum 20. April 2020 gültig – also rund zwei Wochen vor dem BGH-Termin.

Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage davon ab, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen. Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

Über Goldenstein & Partner

Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.ra-goldenstein.de können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.