25.
Jan 2022

OLG Stuttgart bestätigt: Schadensersatzansprüche wegen VW-Manipulationen sind nicht verjährt

Wer vom VW-Abgasskandal betroffen ist, hätte seine Rechtsansprüche bis zum 01. Januar 2020 durchsetzen müssen, um keine Verjährung zu riskieren. Nun bestätigten die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Goldenstein allerdings, dass eine Rechtsdurchsetzung in der Sache auch nach dem 01. Januar 2020 noch möglich war. Selbst heute lassen sich nämlich sogenannte Restschadensersatzansprüche einklagen.

Restschadensersatzansprüche lassen sich zehn Jahre lang durchsetzen

Während herkömmliche Schadensersatzansprüche im Abgasskandal drei Jahre nach dem Bekanntwerden der jeweiligen Manipulation verjähren, lassen sich Restschadensersatzansprüche taggenau bis zu zehn Jahre nach dem Kauf bzw. der Übergabe des betroffenen Fahrzeugs durchsetzen. Betroffene Verbraucher sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, eine Entschädigung für die wirtschaftliche Bereicherung durch die Manipulationen zu erhalten. Schließlich haben die verantwortlichen Autobauer durch den Abgasskandal hohe Gewinne auf Kosten ihrer Kunden eingefahren.

Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten von betroffenen Verbrauchern nach der Verjährung von Rechtsansprüchen im Abgasskandal etwas limitierter. So ist es beispielsweise nicht möglich, Entschädigungen für ein verkauftes Fahrzeug durchzusetzen oder das eigene Fahrzeug zu behalten, um den sogenannten kleinen Schadensersatz zu erhalten. Wirtschaftlich sinnvoll ist die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen aber trotzdem in fast allen Fällen.

OLG Stuttgart entscheidet verbraucherfreundlich

In dem aktuellen Verfahren am OLG Stuttgart sprachen die verantwortlichen Richter dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 23.529,94 Euro sowie Zinsen für seinen mehr als sieben Jahre alten VW Tiguan zu. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde der Kläger aktuell gerade einmal etwa 17.000 Euro für das manipulierte Fahrzeug erhalten.

Der Kläger hatte den VW Tiguan im Oktober 2014 für 35.755 Euro gekauft. Im Februar 2016 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dann jedoch auch für dieses Fahrzeug einen Rückruf an, denn darin wurde der nachweislich manipulierte VW-Motor EA189 verbaut. Deshalb erhielt das Fahrzeug ein Software-Update. Ansonsten, so kommunizierte es VW, hätte der Tiguan nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit stillgelegt werden müssen.

Im April 2020 entschied sich der Kläger, gemeinsam mit der Kanzlei Goldenstein gegen Volkswagen vorzugehen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich bereits ab, dass bald Rechtssicherheit im Abgasskandal herrschen würde, denn die Kanzlei Goldenstein konnte nur wenige Wochen später – am 25. Mai 2020 – das erste Grundsatzurteil in der Sache am Bundesgerichtshof (BGH) erwirken. Seitdem entscheiden sämtliche Amts- Landes- und Oberlandesgerichte in der Sache verbraucherfreundlich.

Restschadensersatzansprüche: Rechtssicherheit ab Februar 2022

Auch bezüglich der Möglichkeit, Restschadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen werden die BGH-Richter bald für Klarheit sorgen. Bereits am 21. Februar werden sie sich mit dieser Thematik befassen und es ist davon auszugehen, dass sich auch die BGH-Richter diesbezüglich verbraucherfreundlich positionieren werden.

Wer seine Rechte im Rahmen des Abgasskandals bislang noch nicht durchgesetzt hat, sollte sich daher unbedingt zeitnah beraten lassen und prüfen, ob die Möglichkeit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüche oder Restschadensersatzansprüche noch besteht. Immerhin ist dies die einzige Chance, um sich gegen die negativen Folgen des Abgasskandals zu wehren.

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Option, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Vor dem Eintritt der Verjährungsfrist ist es darüber hinaus teilweise auch möglich, Entschädigungen für verkaufte Fahrzeuge oder sogar den Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug durchzusetzen. Letzteres ist allerdings nur zwei Jahre nach dem Fahrzeugkauf möglich.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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