28.
Mrz 2022

BGH befasst sich zeitnah mit manipuliertem Audi-Motor

Audi hat nicht nur manipulierte VW-Motoren verbaut, sondern auch selbst eine Manipulationssoftware entwickelt. Diese kam in hochmotorisierten Fahrzeugen von Audi und dessen Konzernschwestern Volkswagen und Porsche zum Einsatz. Dass betroffene Fahrzeughalter deshalb Anspruch auf Schadensersatz haben, liegt auf der Hand. Anfang Mai könnte dies auch von Deutschlands obersten Zivilrichtern am Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt werden.

Manipulierte Fahrzeuge wurden fälschlicherweise zugelassen

Am 5. Mai befassen sich die BGH-Richter mit der Klage eines Mannes, der sich im September 2014 einen VW Touareg gekauft hat. In dem Fahrzeug wurde der von Audi entwickelte Dieselmotor des Typs EA897 verbaut. In Fahrzeugen mit dieser Motorisierung entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine illegale Manipulationssoftware.

Konkret konnten die manipulierten Autos amtliche Abgastests erkennen. In diesen Situationen schalteten sie in einen umweltfreundlichen Modus. Deshalb erhielten sie auch die Zulassung für den europäischen Straßenverkehr. Im normalen Straßenbetrieb stießen die Autos jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus. Das ist selbstverständlich illegal.

Kläger möchte sein Fahrzeug an VW zurückgeben

Wegen des Abgasskandals rief das KBA den VW Touareg des Klägers im Dezember 2017 zurück und ordnete eine Normalisierung der Abgasreinigung des Fahrzeugs an. Um dies zu erreichen wurde ein Software-Update auf das Fahrzeug aufgespielt. Da solche Updates jedoch oft mit mittelfristigen Folgeschäden einhergehen und nachweislich manipulierte Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger wert sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind, fordert der PKW-Besitzer nun Schadensersatz von VW.

Der Kläger möchte sein Auto an Volkswagen zurückgeben und fordert im Gegenzug eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. In der Vorinstanz hatte er mit seiner Klage am Oldenburger Oberlandesgericht (OLG) bereits Erfolg. VW ging jedoch gegen das Urteil in Revision. Nun müssen sich die BGH-Richter abschließend mit dem Verfahren auseinandersetzen.

Haftet Volkswagen für einen manipulierten Audi-Motor?

Die BGH-Richter müssen nun die Frage klären, ob der Kläger Anspruch auf Schadensersatz hat. Darüber hinaus steht zur Debatte, ob diese Schadensersatzansprüche auch gegenüber VW geltend gemacht werden können. Schließlich hat Volkswagen den manipulierten Audi-Motor nicht selbst entwickelt, sondern diesen nur verbaut.

In Bezug auf diese Haftungsfrage positionierten sich die BGH-Richter in vergangenen Verfahren so, dass die Kläger konkrete Anhaltspunkte dafür liefern müssen, dass der jeweilige Autobauer von der Manipulation der verbauten Motoren wusste. Audi musste deshalb im November 2021 bereits Schadensersatz für ein Fahrzeug mit einem von VW entwickelten Diesel-Motor zahlen. Nun könnte der umgekehrte Fall eintreten.

Audi verhinderte BGH-Grundsatzurteil im Dezember 2021 durch einen Trick

Eigentlich stand bereits im Dezember 2021 ein Grundsatzurteil in Bezug auf die von Audi manipulierten 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren, die im gesamten VW-Konzern verbaut wurden, an. Das Urteil wurde jedoch kurzfristig von dem Ingolstädter Autobauer verhindert, da Audi eine Revision in der Sache zurückzog.

Audi schätzte die eigenen Erfolgschancen vor Gericht offensichtlich so schlecht ein, dass das Unternehmen einem einzigen Verbraucher eine Entschädigung auszahlte, um eine Grundsatzentscheidung in der Sache zu verhindern. Ansonsten hätte der BGH wohl schon am 16. Dezember 2021 entschieden, dass die Entwicklung und der Verbau der manipulierten Audi-Motoren sittenwidrig war und betroffene Fahrzeughalter deshalb Anspruch auf Schadensersatz haben.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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