22.
Jun 2021

11.000 Euro Schadensersatz für verkauftes Abgasskandal-Auto

Das Landgericht (LG) Traunstein in Oberbayern hat einer Klägerin im Rahmen des Dieselskandals aktuell mehr als 11.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, obwohl die Verbraucherin ihr manipuliertes Fahrzeug bereits verkauft hat. In dem Verfahren, in dem die Klägerin von Goldenstein Rechtsanwälte vertreten wurde, ging es um einen Porsche Cayenne, der einen 3.0-Liter-Motor von Audi enthält.

Porsche Cayenne wurde illegal manipuliert

Die Klägerin hatte das Fahrzeug im Jahr 2015 für rund 62.000 Euro erworben und im Oktober 2020 mit einer Laufleistung in Höhe von 125.300 Kilometern für 31.500 Euro weiterverkauft. Tatsächlich erhielt die Bayerin möglicherweise eine geringere Summe, als sie für ein vergleichbares mit einem anderen Motor erhalten hätte. Im Jahr 2018 erhielt sie nämlich ein Rückrufschreiben, da ihr Porsche Cayenne illegal manipuliert wurde.

Das Fahrzeug enthält einen Diesel-Motor, der von der Porsche-Schwester Audi entwickelt wurde. Abgastests des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ergaben, dass Fahrzeuge mit den 3.0- und 4.2-Liter-Audi-Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Diese führen zu einem unerlaubt hohen Stickoxid im normalen Straßenbetrieb.

 

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So funktionieren die Abschalteinrichtungen von Audi

Zugelassen wurden die Abgasskandal-Autos mit Audi-Motor nur, da die Steuerungssoftware der verbauten Motoren anhand sogenannter Aktivierungsparameter erkennt, wenn sich das Fahrzeug im Testbetrieb befinden. Variablen wie die Motordrehzahl, der Umgebungsluftdruck sowie die Umgebungs-, Motoren- und Motoröltemperatur sind hierfür ausschlaggebend. Sobald die manipulierten Fahrzeuge einen Zulassungstest erkennen, schalten sie in einen umweltfreundlichen Modus. Im normalen Straßenbetrieb erfüllen sie die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien jedoch nicht.

Die illegal manipulierten Motoren wurden nicht nur in Audi-Fahrzeugen verbaut, sondern auch in den Porsche-Modellen Cayenne, Macan und Panamera sowie den VW-Fahrzeugen Amarok, Phaeton und Touareg. Da die manipulierten Fahrzeuge durch den Skandal unter anderem enorm an Wert verloren haben, können betroffene Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen. Diese Rechtsansprüche richten sich gegen Audi, da der Ingolstädter Autobauer die Schummel-Motoren entwickelte. Das gilt auch, wenn es sich bei dem betroffenen Fahrzeug um einen Porsche handelt.

 

Schadensersatzansprüche bestehen auch nach Fahrzeug-Verkauf

Im Normalfall können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Lediglich die bisherige Laufleistung wirkt sich in diesem Fall in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung negativ auf die jeweilige Entschädigungssumme aus. Schließlich erlitt das Fahrzeug durch die Nutzung einen normalen Wertverlust.

Wer sein Fahrzeug bereits verkauft hat, hat dennoch Schadensersatzansprüche. Dies bestätigten nicht nur die Richter am Landgericht Traunstein, sondern auch die verantwortlichen Juristen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dort positionierten sich die verantwortlichen Richter im Rahmen zweier ähnlicher Verfahren zuletzt so, dass Abgasskandal-Autos beim Fahrzeugkauf mangelhaft waren.

Daher haben betroffene Fahrzeughalter auch nach dem Verkauf ihres PKW geltende Schadensersatzansprüche. Schließlich hätten sie den Kauf nicht zu den gleichen Konditionen abgewickelt, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von dem Betrug gewusst hätten. Am 14. Juli 2021 werden die Urteile in der Sache erwartet.

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