26.
Nov 2021

1,5 Jahre Rechtssicherheit im Abgasskandal

2020 hat die Kanzlei Goldenstein das erste Abgasskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erwirkt. Damals entschieden die Richter am obersten deutschen Zivilgericht, dass Volkswagen sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal sittenwidrig verhalten hat und betroffene Verbraucher daher Anspruch auf Entschädigungen haben. Gestern vor genau 1,5 Jahren wurde dieses Grundsatzurteil, das mehreren Millionen Verbrauchern zu Rechtssicherheit verholfen hat, verkündet.

Kläger erhielt deutlich mehr Geld als ein Verkauf des Fahrzeugs eingebracht hätte

Insgesamt sprachen die Karlsruher Richter dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein 28.257,74 Euro für die Rückgabe seines manipulierten VW Sharan zu. Das ist insofern bemerkenswert, da er das manipulierte Auto sechs Jahre vor diesem Urteil für gerade einmal 3.000 Euro mehr erworben und seitdem mehr als 50.000 Kilometer genutzt hat.

Auf dem Gebrauchtwagenmarkt hätte der Rentner aus Rheinland-Pfalz für sein Fahrzeug deutlich weniger erhalten, denn die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen ist seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals eingebrochen. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben dadurch enorm an Wert verloren. Im Vergleich zu nicht manipulierten Autos bringen sie daher deutlich weniger Geld ein.

Verbraucheranwalt bewertet das BGH-Urteil als Meilenstein

“Das Urteil war der wohl wichtigste Meilenstein in der zivilrechtlichen Aufklärung des Abgasskandals”, resümiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der den BGH-Kläger mit seiner Berlin-Schönefelder Kanzlei betreut hat.

“Seit unserem Urteil haben sich alle Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren VW-Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung bezogen. Selbst Gerichte, die sich vorher nie verbraucherfreundlich in der Sache positionierten, mussten Verbrauchern nun Entschädigungen zusprechen. Das war ein extrem wichtiger Sieg für die Gerechtigkeit”, ergänzt Goldenstein.

Zehntausende Verbraucher erhielten Vergleichsangebote nach dem BGH-Urteil

Nach dem BGH-Urteil bot Volkswagen Zehntausenden anderen Klägern Vergleiche an, um diese Klagen möglichst kosteneffizient vom Tisch zu haben. Schließlich war nun klar, dass Volkswagen keine Chance mehr hatte, sich vor Gericht gegen die Kläger durchzusetzen. Dennoch haben weiterhin viele der 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeughalter in Deutschland ihre Rechte in der Sache nicht durchgesetzt, obwohl dies noch immer möglich ist.

Zwar verjährten die Rechtsansprüche der betroffenen Halter teilweise am 01. Januar 2020. Doch betroffene Verbraucher haben noch immer Anspruch auf die Durchsetzung von sogenannten Restschadensansprüchen, sofern ihr Fahrzeugkauf nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

Im Rahmen der Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen sollen die geschädigten Verbraucher die Summe erhalten, die VW mit dem Betrug verdient hat. Die Höhe des Restschadensersatzanspruches berechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

Abgasskandal betrifft noch mehr Hersteller

Darüber hinaus haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen, die nicht bereits 2016 von VW wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, auch heute noch die Möglichkeit, ihre vollständigen Schadensersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Herstellern durchzusetzen. Neben VW haben nämlich unter anderem auch Audi, Mercedes-Benz, Porsche und Fiat illegale Abschalteinrichtungen verbaut.

Entsprechend des BGH-Urteils aus dem Mai 2020 haben die Halter dieser manipulierten Fahrzeuge die Möglichkeit, ihre Autos an die verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um sich im Gegenzug eine Entschädigung zu sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Zudem hat der BGH mittlerweile unter anderem bestätigt, dass es auch möglich ist, das manipulierte Fahrzeug zu behalten, um einen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises als Entschädigung zu erhalten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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