11.
Aug 2023

Kommt es 2023 noch zu Rückrufen von manipulierten Diesel-Fahrzeugen?

Mittlerweile ist es fast acht Jahre her, dass der VW-Abgasskandal aufgedeckt wurde. Allerdings wurde die Thematik bis heute nicht vollständig aufgearbeitet und so kommt es beispielsweise noch immer regelmäßig zu relevanten Grundsatzurteilen in der Sache. Aber werden auch heute noch Fahrzeuge wegen des Dieselskandals zurückgerufen?

Illegale Abschalteinrichtungen werden auch heute noch entdeckt

Während das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im vergangenen Jahr noch Rückrufe im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal anordnete, kam es in 2023 noch zu keinen Rückrufen wegen illegaler Fahrzeug-Manipulationen. Dass es dabei bleibt, ist jedoch längst nicht gesichert. Auch heute entdecken nämlich unabhängige Umweltvereine wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die zuständigen Behörden regelmäßig illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen.

Entsprechende Abschalteinrichtungen sorgen unter den Bedingungen eines amtlichen Abgastests für einen niedrigen Abgasausstoß, während sie die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen im Normalbetrieb reduzieren oder sogar komplett herunterfahren. Dadurch konnten die Fahrzeughersteller Geld für teure Abgassysteme einsparen und somit die eigenen Margen optimieren. Doch die betroffenen Fahrzeuge stoßen deshalb unerlaubt viele Schadstoffe aus. Das ist selbstverständlich illegal.

Kommt es noch 2023 zu Rückrufen im Fiat-Abgasskandal?

Erst vor wenigen Wochen gab das KBA auf Rückfrage von Goldenstein Rechtsanwälte bekannt, dass die Flensburger Behörde erhöhte Abgaswerte bei Messungen an Fahrzeugen mit Fiat-Motoren festgestellt und deshalb Kontakt zu dem italienischen Autobauer aufgenommen habe. Das spricht dafür, dass es in der Sache tatsächlich noch in diesem Jahr zu Rückrufen kommen könnte. Diese Rückrufe bahnen sich schon seit Jahren an.

Bereits 2020 gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach Durchsuchungen in Fiat-Geschäftsgebäuden bekannt, dass sie der Auffassung sei, dass allein in Deutschland mehr als 200.000 Fahrzeuge mit illegal manipulierten Fiat-Motoren zugelassen wurden. Demnach seien vor allem Wohnmobile mit Fiat-Motoren vom Abgasskandal betroffen.

Das KBA verwies damals allerdings darauf, dass die italienischen Behörden für die Rückrufe von Fiat-Fahrzeugen zuständig seien, da diese auch für die Erteilung der Typgenehmigung der betroffenen PKW-Modelle verantwortlich waren. Allerdings blieben die italienischen Behörden bis heute untätig – vermutlich um Fiat als einen der größten Arbeitgeber des hoch verschuldeten Mittelmeerstaats zu schützen.

Dieselgate: Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen über 100 KBA-Genehmigungen

Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen der ausgebliebenen Fiat-Rückrufe bereits juristische Schritte eingeleitet, allerdings gegen das deutsche KBA. Die Umweltorganisation ist nämlich der Ansicht, dass das KBA mittlerweile durchaus die Möglichkeit hätte, auch Fahrzeuge, die in anderen EU-Staaten zugelassen wurden, zurückzurufen. Das mag ein Grund sein, wieso das KBA nun in der Sache aktiv zu werden scheint.

Es ist jedoch nicht die einzige Klage, die die DUH wegen des Abgasskandals gegen das KBA eingereicht hat. Insgesamt geht die Deutsche Umwelthilfe gegen über 100 Genehmigungen durch das KBA vor. Mit einer ersten Klage hatte der Verein mit Hauptsitz in Berlin-Mitte sogar schon Erfolg.

Das für die Klagen zuständige Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht gab der DUH im Februar 2023 im Rahmen einer Klage gegen die Zulässigkeit des VW Software-Updates Recht. Dieses Update sollte eigentlich die Abgasreinigung von illegal manipulierten VW-Fahrzeugen normalisieren. Doch auch nach dem Update stießen die betroffenen Fahrzeuge ab einer bestimmten Höhe über dem Meeresspiegel, bei bestimmten Außentemperaturen oder einer längeren Zeit im Leerlauf teilweise noch mehr Schadstoffe als vor dem Update aus. Diese Formen der Abgas-Manipulation wurden von den Schleswiger Richtern als illegal eingestuft.

Weitere Diesel-Rückrufwelle bahnt sich an

Das Urteil des norddeutschen Gerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig, da das KBA und VW als beigeladene Partei dagegen Revision eingelegt haben. Doch es ist unwahrscheinlich, dass es in den nächsten Instanzen eine Wende in dem Verfahren gibt. Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben nämlich eindeutig definiert, dass sich Abschalteinrichtungen nur dann legal seien, wenn dies ausschließlich in absoluten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen und dadurch eine unmittelbar auftretende Gefahrensituation oder ein Motorschaden verhindert wird. Diesen Zweck erfüllen die von der DUH angeprangerten Abschalteinrichtungen allerdings nicht.

Bis es zu einem abschließenden Urteil in der Sache kommt, dürften noch Monate vergehen. Doch dann wird es vermutlich zu einer regelrechten Rückrufwelle kommen. Die Entscheidung hätte nämlich nicht nur Einfluss auf die rund 2,5 Millionen in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit dem VW Software-Update, sondern auch auf weitere illegal manipulierte Fahrzeuge, gegen deren Genehmigung die DUH vorgeht. Insgesamt könnten europaweit rund 10 Millionen PKW-Modelle wegen der DUH-Klagen zurückgerufen werden. Die betroffenen PKW-Besitzer müssen in dem Fall mit Wertverlusten und im schlimmsten Fall sogar einer Stilllegung ihrer Fahrzeuge rechnen. Sie haben jedoch Anspruch auf Schadensersatz.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. So übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser streckt namensgetreu sämtliche Prozesskosten vor und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher zudem die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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