27.
Nov 2019

Abgasskandal: Deutsches Bundesland verklagt Volkswagen

Immer mehr Fahrzeughalter wehren sich im Abgasskandal und verklagen die verantwortlichen Hersteller. Nun biegt auch das Bundesland Rheinland-Pfalz auf die Straße der Gerechtigkeit ein und zieht gegen Volkswagen vor Gericht. Konkret will das Land für insgesamt 120 vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge eine Entschädigung in Millionenhöhe von dem Wolfsburger Konzern erhalten.

Überwiegend geht es dabei um Polizeifahrzeuge sowie Autos des Landesbetrieb Mobilität (LBM), der Straßen und Autobahnen in Rheinland-Pfalz plant, baut und unterhält. In der ersten Verhandlung, die auf den 31. Januar 2020 terminiert wurde, wird zunächst die Rechtslage für vier Fahrzeuge geklärt. Der Fall soll am Landgericht Mainz verhandelt werden.

Rheinland-Pfalz hat gute Aussichten auf Entschädigungen

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, erklärt die Rechtslage:

“Wir von der Kanzlei Goldenstein vertreten bereits mehr als 11.000 Mandanten im Abgasskandal und wissen, dass die Erfolgsaussichten für Rheinland-Pfalz gut aussehen: Aktuell erwirken wir in 95 Prozent der Fälle ein positives Urteil und nicht selten erhalten unsere Mandanten Entschädigungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Das Land kann also durchaus mit einer siebenstelligen Entschädigungssumme rechnen.

VW-Halter sollten es Rheinland-Pfalz nun gleichtun und schnell handeln: Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt bares Geld. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt nämlich eine dreijährige Verjährungsfrist ab der Kenntnis der geschädigten Personen. Da Volkswagen seine Kunden im Jahr 2016 über den Rückruf ihrer Fahrzeuge informiert hat, geht die absolute Mehrheit der Experten davon aus, dass die Verjährungsfrist für sämtliche VW-Modelle des Motorentyps EA 189 am 31.12.2019 eintritt.”

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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