07.
Jan 2019

Abgasskandal: Volkswagen haftet für alle!

OLG Köln lässt VW auch für ihre Konzerntöchter AUDI, SEAT und SKODA haften

Das Oberlandesgericht (OLG) sieht die Volkswagen AG in der Schadenersatzpflicht, wenn Verbraucher ein Fahrzeug der Marken AUDI, SEAT oder SKODA mit einem manipulierten Motor gekauft haben.

Nachdem auf Ebene der Landgerichte bisweilen noch keine Rechtseinheit hinsichtlich der Frage bestand, ob die Volkswagen AG auch für die Manipulationen der Motoren des Typs EA 189 haftet, welche auch in den Fahrzeugen der Hersteller AUDI, SEAT und SKODA verbaut sind, kommt der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in seinem Beschluss vom 03.01.2019 zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die VW AG als Herstellerin der Fahrzeugmotoren selbstverständlich auch dann haftet, wenn der, mit Hilfe der sog. Betrugssoftware, manipulierte Fahrzeugmotor in Fabrikaten anderer Hersteller wie AUDI, SEAT oder SKODA verbaut ist [OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019 – 18 U 70/18].

Hierdurch dürfte nun ein großer Schritt im Rahmen der Klärung der Frage getan sein, ob im Rahmen der weitreichenden und globalen Abgasmanipulationen des Volkswagenkonzerns allein der Hersteller des einzelnen Fahrzeugs (AUDI, SEAT, SKODA) von den jeweils geschädigten Verbrauchern in die Haftung genommen werden kann, oder ob der Motorenhersteller, und damit die Volkswagen AG, die einzelnen Verbraucher dafür entschädigen muss, dass Letztere Kaufverträge über Fahrzeuge schlossen, von denen die Käufer ausgingen, dass diese gesetzeskonform seien.

Das Ergebnis, zu dem das OLG Köln kommt, verwundert jedoch nicht. Schließlich hat die Volkswagen AG die Motorsteuerungssoftware der Motoren der Serie EA 198 mit der sogenannten „unzulässigen Abschalteinrichtung (im Volksmund auch als „Schummel-Software“ bezeichnet) ausgestattet und in den Verkehr gebracht. Hierbei es egal, ob ein nachgeschalteter Fahrzeughersteller diesen manipulierten Motor lediglich noch in das jeweilige Fahrzeug einsetzt. Wie das OLG Köln in seinem Beschluss ausführt,

(…) war es so, dass die Motoren gerade für den Einbau in die für die Veräußerung bestimmten Fahrzeuge vorgesehen waren und dass das heimliche Vorgehen hinsichtlich der eingesetzten Software nur dann sinnvoll war, wenn man davon ausging, dass auch die Fahrzeughersteller weder die zuständigen öffentlichen Stellen, noch Händler, noch Kunden informieren würden. Dementsprechend war der Eintritt solcher Schäden, wie sie der Kläger erlitten hat, nicht nur nicht gänzlich unwahrscheinlich, sondern sogar bei gewöhnlichem Lauf der Geschehnisse sicher zu erwarten.

 

In eben diesem berechneten und planvoll kalkulierten Vorgehen der Volkswagen AG bei den Abgasmanipulationen sieht das Oberlandesgericht Köln auch die besondere Verwerflichkeit und mithin die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des VW-Konzerns.

Die Entscheidung des OLG Köln ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im sogenannten „Dieselskandal“. Käufer von Fahrzeugen aus dem Volkswagenkonzern sollten daher ihre Rechte prüfen lassen. Die Spezialisten von der Kanzlei Goldenstein bieten Ihnen eine erste unverbindliche Prüfung der Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Wir begleiten Sie durch das gesamte außergerichtliche, sowie gerichtliche Klageverfahren und stehen Ihnen auch im Rahmen der Vergleichsverhandlungen als stärkster Partner zur Seite.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: