19.
Apr 2024

Was können Anleger gegen Greenwashing bei Finanzprodukten unternehmen?

Analysen der gemeinnützigen Vereine Facing Finance und Urgewald haben ergeben, dass über 1000 als nachhaltig beworbene Fonds in kontroverse Unternehmen aus Sektoren wie Luftfahrt, Kohle oder Rüstung investiert sind. Dazu zählen Fonds von namhaften deutschen Vermögensverwaltern wie der DWS, der Deka oder Union Investment. Doch welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger, um sich dagegen zur Wehr zu setzen?

Behörden ermitteln bereits wegen Greenwashing in der Finanzszene

Die verantwortlichen Finanzunternehmen fühlen sich vermutlich dadurch geschützt, dass es keine eindeutige Definition für Nachhaltigkeit in der Finanzbranche gibt und die Europäische Union erst jetzt entsprechende Richtlinien verabschiedet hat. Allerdings führt dies nicht dazu, dass es deshalb legal ist, Anleger durch irreführende Aussagen von dem Kauf eines Finanzprodukts zu überzeugen.

Folglich hat die US-Börsenaufsicht SEC sogar schon eine Strafzahlung in Millionenhöhe wegen gegen die DWS verhängt, weil diese ihre Fondsprodukte zu grün dargestellt hat. Auch in Deutschland laufen bereits Ermittlungen in der Sache und es kam bereits zu mehreren Razzien in den Geschäftsgebäuden der DWS. Die verantwortlichen Vermögensverwalter müssen wegen des Greenwashing-Skandals allerdings nicht nur mit einer behördlichen Verfolgung rechnen, sondern auch mit Anlegerklagen.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema Greenwashing-Fonds erstellt, auf der sich Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können betroffene Investoren der Kanzlei unabhängig von dem Anbieter ihres Fondsprodukts über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

 

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