13.
Sep 2023

Anlegerklagen wegen Greenwashing sind möglich

Nachhaltige Produkte verkaufen sich aktuell besonders gut. Das trifft nicht nur auf Kleidung, Elektronikartikel und andere Konsumgüter zu, sondern auch auf Finanzprodukte. Folglich werden zahlreiche Fonds als besonders umweltfreundlich beworben, obwohl zwischen den getätigten Werbeaussagen und der Realität oft eine große Kluft liegt. Anleger, die auf solch irreführende Aussagen reingefallen sind, können die verantwortlichen Vermögensverwalter deshalb verklagen und ihr Investment rückgängig machen.

Namhafte Vermögensverwalter werben mit falschen Aussagen

Konkret dürfen Fonds nur mit umweltfreundlichen Aussagen beworben werden, wenn diese auch zutreffend sind. Das sollte eigentlich keine Überraschung sein. Doch offensichtlich ist diese Weisheit noch nicht in den Chefetagen sämtlicher Vermögensverwalter angekommen, denn viele Fonds wurden jahrelang mit falschen Umweltaussagen beworben. Das betrifft selbst Fonds von namhaften Vermögensverwaltern.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) ist beispielsweise sogar schon juristisch wegen Greenwashing gegen die Deutsche Bank-Tochter DWS vorgegangen. Die VZBW warf dem Vermögensverwalter vor, den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds unter anderem damit beworben zu haben, dass über diesen Fonds “zu null Prozent in Kohle” investiert würde, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen tatsächlich bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen

Um ein Gerichtsverfahren in der Sache zu verhindern, unterzeichnete DWS vor wenigen Monaten sogar schon eine Unterlassungserklärung und gab bekannt, besagten Fonds nicht länger mit den beanstandeten Aussagen zu bewerben. Finanzexperten gehen davon aus, dass das fast alle namhaften Vermögensverwalter ihre vermeintlich grünen Fonds und andere Anlageprodukte in den vergangenen Jahren mit irreführenden Aussagen zur Umweltfreundlichkeit beworben haben.

Getäuschte Anleger können ihr Investment rückgängig machen

Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds von DWS oder einem anderen Vermögensverwalter investiert haben, haben unter Umständen die Möglichkeit, das eigene Investment aufgrund der Greenwashing-Vorwürfe rückgängig zu machen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn das Investment aufgrund von Kursverlusten oder hohen Gebühren nicht rentabel war.

Entsprechende Rechtsansprüche bestehen, wenn ein Investment aufgrund falscher Nachhaltigkeitsversprechen erfolgte. In dem Fall ist es möglich, die selbst investierte Summe sowie gezahlte Fondsgebühren komplett von dem jeweiligen Vermögensverwalter zurückzufordern.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat eine ausführliche Landingpage zum Thema erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: