23.
Dez 2020

Audi haftet für EA 189-Motor

Allein in Deutschland wurden rund 2,5 Millionen PKW mit dem manipulierten Motor EA 189 verkauft. Der Schummelmotor wurde in zahlreichen Fahrzeugen des gesamten VW-Konzerns verbaut – unter anderem auch in Modellen der VW-Tochter Audi. Betroffene Fahrzeughalter mussten im Zuge des Skandals massive Wertverluste hinnehmen. Die Autos sind zudem teilweise von Fahrverboten betroffen. Deshalb besteht ein Schadensersatzanspruch für die Besitzer dieser PKW – auch gegenüber Audi. 

  

Audi-Entwickler gelten als Miterfinder der Abschalteinrichtungen 

Die Audi-Entwickler gelten in Fachkreisen als Miterfinder der Abschalteinrichtungen. Sie sollen manipulierte Motoren für den gesamten Volkswagen-Konzern konzipiert haben. Wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen wurde Audi im Oktober 2018 von der Staatsanwaltschaft München mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Millionen Euro bestraft. Zudem hat die Staatsanwaltschaft München II gegen mehrere ehemalige Audi-Manager Anklage erhoben. So startet im September beispielsweise der Prozess gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler. 

Immer wieder versucht der Konzern sich dennoch bezüglich der Rechtsansprüche im Abgasskandal aus der Affäre zu ziehen. Nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland argumentieren jedoch, dass die Verantwortlichen von Audi sehr sicher von den Manipulationen innerhalb des VW-Konzerns wussten und der Autobauer dementsprechend auch haftbar ist. So konnten bereits zahlreiche PKW-Besitzer ihre Rechtsansprüche im VW-Dieselskandal erfolgreich gegenüber der VW-Tochter durchsetzen. 

 

Bundesgerichtshof sorgt im Februar für Klarheit 

Im Februar 2021 wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache annehmen und diesbezüglich endgültig für Rechtsklarheit sorgen. In dem Verfahren befassen sich die obersten Richter Deutschlands mit der Klage eines Audi-Halters, der seine Rechte im Abgasskandal gegenüber dem Ingolstädter Unternehmen geltend macht. Der Kläger war bereits in der Vorinstanz mit seiner Klage erfolgreich und Rechtsexperten gehen davon aus, dass der BGH dieses Urteil bestätigen wird. 

Dass die Halter von PKW mit dem Motor EA 189 Anspruch auf Schadensersatz haben, ist generell unbestreitbar. Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein diesbezüglich ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Richter bewerteten die Abschalteinrichtung von Volkswagen als illegal und sprachen dem Mandanten der Kanzlei Schadensersatz zu. Bereits zuvor urteilten nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland diesbezüglich verbraucherfreundlich. Seit dem BGH-Urteil ist diese Rechtseinschätzung jedoch auch höchstrichterlich abgesegnet. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal    

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

   

So setzen sich die Dieselskandal-Entschädigungen zusammen     

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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