12.
Sep 2022

Welche Auswirkungen hat das anstehende EuGH-Urteil auf den Opel-Abgasskandal?

In den kommenden Wochen werden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen auch dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn dem verantwortlichen Hersteller nur eine fahrlässige Schädigung nachgewiesen werden kann. In dem Verfahren geht es um ein manipuliertes Diesel-Auto von Mercedes-Benz. Doch wird das Urteil auch für Hersteller wie Opel Folgen haben?

Opel-Abgasskandal: Hunderttausende betroffene Fahrzeuge in Deutschland

Fest steht: Die gesamte Automobilindustrie zittert aktuell wegen des anstehenden EuGH-Urteils. Tatsächlich ist nämlich nahezu jeder Fahrzeughersteller in den Abgasskandal verwickelt – auch Opel. Der Autobauer musste seit 2018 allein in Deutschland mehr als 200.000 manipulierte Fahrzeuge zurückrufen.

Der Opel-Abgasskandal betrifft die Modellreihen Zafira, Cascada und Insignia aus den Baujahren 2013 bis 2016 sowie die Modellreihen Astra, Corsa und Insignia aus den Baujahren 2014 bis 2018. Die Halter der manipulierten Fahrzeuge wurden wegen des Skandals in die Werkstatt gerufen, wo die vorhandene Manipulationssoftware mit einem Software-Update überschrieben werden soll. Dadurch wird die Abgasreinigung der Fahrzeuge normalisiert. Allerdings drohen unter anderem auch Folgeschäden wie Leistungseinbrüche oder sogar Probleme mit dem Motor.

Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung?

Unter anderem deshalb gehen bereits zahlreiche betroffene Opel-Halter gegen den Hersteller, der mittlerweile zu dem Automobilkonzern Stellantis gehört, vor. Mehrere deutsche Gerichte haben Opel zudem bereits zur Zahlung von Schadensersatz an entsprechende Verbraucher verurteilt. Doch ein Grundsatzurteil, das endgültig für Rechtssicherheit sorgt, steht in der Sache noch aus. Das erwartete EuGH-Urteil könnte diesbezüglich jedoch für Klarheit sorgen.

In Deutschland muss im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bislang bewiesen werden, dass es sich bei den Manipulationen um eine sittenwidrige Schädigung – also ein mutwilliges Verhalten – handelt. Ansonsten sehen die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bislang keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings ist es oft nicht so einfach, einen Beweis dafür zu erbringen. Auf ihrem Schaden würden viele Verbraucher folglich also einfach sitzenbleiben.

Die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs stellte jedoch vor wenigen Wochen fest, dass schon eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. Nun müssen die EuGH-Richter in der Sache ihr endgültiges Urteil verkünden. An dieser Grundsatzentscheidung müssten sich künftig auch sämtliche deutsche Zivilgerichte orientieren. Die Entscheidung würde die Erfolgsaussichten von Diesel-Klagen also extrem erhöhen.

Klagewelle droht – frühzeitige Beratung ist sinnvoll

Fast alle Rechtsexperten gehen von einem verbraucherfreundlichen Urteil am EuGH aus. Obwohl es in dem Verfahren um ein Fahrzeug von Mercedes-Benz geht, wird die Entscheidung herstellerübergreifend für Rechtssicherheit sorgen. Auch Opel-Besitzer hätten im Anschluss an ein positives Urteil also sehr gute Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abgasskandals.

Obwohl ein Verkündungstermin des Urteils bislang noch nicht terminiert wurde, ergibt es für betroffene Fahrzeughalter bereits jetzt Sinn, sich bezüglich ihrer juristischen Optionen in der Sache beraten zu lassen. Aufgrund des EuGH-Urteils könnte es nämlich zu einer regelrechten Klagewelle und sogar einer Verstopfung der Gerichte kommen. Wer sich frühzeitig auf die Durchsetzung der eigenen Rechte vorbereitet, kann daher auch schneller mit einer finanziellen Entschädigung rechnen.

Diese Rechtsansprüche haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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