24.
Mai 2022

BGH befasst sich im Juni mit EA288-Motor

Im September 2015 wurde öffentlich bekannt, dass der VW-Diesel-Motor des Typs EA189 illegal manipuliert wurde. In der Folge wurden weltweit mehr als elf Millionen Fahrzeuge zurückgerufen und die betroffenen Fahrzeughalter haben teilweise noch immer Anspruch auf Schadensersatz. Letzteres hat der Bundesgerichthof (BGH) bereits entschieden. Am 30. Juni 2022 befassen sich Deutschlands oberste Zivilrichter nun mit der Frage, ob auch wegen der Manipulation eines weiteren VW-Motors Schadensersatzansprüche bestehen. Diesmal geht es um den EA288.

Abgastests ergeben Manipulation des EA288-Motors

Der EA288-Motor gilt als Nachfolger des EA189 und wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat verbaut. Nachdem die Manipulation des EA189-Motors öffentlich bekannt wurde, geriet auch der EA288-Motor schnell unter Manipulationsverdacht. Doch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vertraute zunächst auf Aussagen von VW, wonach dieser Motor nicht manipuliert wurde.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte es hingegen genauer wissen und führte unter anderem im Rahmen der Dreharbeiten für die WDR-Dokumentation #Dieselgate Abgastests an einem VW-Auto mit EA288-Motor durch. Das traurige Ergebnis: Das getestete Fahrzeug stößt im normalen Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe aus und wurde nur zugelassen, weil es amtliche Abgastests erkennen kann und in diesen Momenten in einen umweltfreundlichen Modus schaltet.

BGH-Kläger hält sein Fahrzeug für manipuliert und liefert Beweise

Der BGH befasst sich nun mit dem Fall eines Klägers, der sich ebenfalls sicher ist, dass sein Fahrzeug illegal manipuliert wurde. Seinen Golf VII erwarb der Mann im Jahr 2017 auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Damals war der VW-Abgasskandal zwar schon bekannt, doch eine Manipulation des EA288-Motors hatte VW stets dementiert. Von einem amtlichen Rückruf ist das Fahrzeug zudem bis heute nicht betroffen.

Der Kläger argumentiert jedoch, die Motorsteuerungssoftware seines Fahrzeugs anhand bestimmter Parameter erkennt, wenn es Teil des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ist. In diesen Situationen veranlasst das Auto eine Leerung des Stickoxid-Speicherkatalysators, so dass dieser während eines amtlichen Abgastests stets geleert ist.

Das wiederum hat zur Folge, dass Fahrzeuge mit EA288-Motor die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, obwohl sie im normalen Straßenbetrieb unerlaubt viele Stickoxide ausstoßen. Eigentlich hätte das betroffene Auto also nie zugelassen werden dürfen, meint der Golf-Besitzer.

BGH-Urteil sorgt für Rechtssicherheit in ganz Europa

In der Vorinstanz folgten die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg der Argumentation des Klägers, während VW die zuständigen Richter nicht überzeugen konnte. Daher wurde Volkswagen von dem OLG Naumburg zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs verurteilt. Die Naumburger Richter sahen es als erwiesen an, dass sich Volkswagen im Rahmen der Manipulation des EA288-Motors sittenwidrig verhalten hat. Etwas Gegenteiliges konnten die Anwälte von VW jedenfalls nicht beweisen.

Nun müssen die BGH-Richter endgültig klären, ob die Manipulation des EA288-Motors mit der Manipulation des EA189-Motors vergleichbar ist und betroffene PKW-Besitzer demnach ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz haben. Ein verbraucherfreundliches Urteil auf BGH-Ebene könnte zu einer regelrechten Klagewelle gegen VW führen.

Sollten sich die BGH-Richter in der Sache verbraucherfreundlich positionieren, würden davon nämlich Zehntausende Kläger sowie Hunderttausende deutsche Verbraucher, die bislang noch nicht juristisch gegen VW vorgegangen sind, profitieren. Europaweit hätten sogar mehrere Millionen PKW-Besitzer die Möglichkeit, von der Rechtssicherheit in Deutschland zu profitieren und hierzulande die eigenen Abgasskandal-Rechte durchzusetzen.

Die bestehenden Rechtsansprüche im Abgasskandal

Die Halter von manipulierten Autos haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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