05.
Jun 2020

BGH befasst sich mit Daimler-Dieselskandal

Vor knapp einer Woche gab es im Rahmen des VW-Dieseskandals das erste Urteil der obersten juristischen Instanz in Deutschland – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Rahmen des Verfahrens, das die Kanzlei Goldenstein betreut hat, wurde VW zu Schadensersatz verurteilt. Nun befasst sich der BGH auch mit dem Abgasskandal bei Daimler: Am 27. Oktober 2020 kommt es zur mündlichen Verhandlung. Dem Autobauer droht eine Klagewelle in Deutschland.

Daimler-Dieselskandal: Das sind die Hintergründe

In dem BGH-Fall geht es um eine Mercedes-Benz C-Klasse, die 2017 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde. Das Auto hat einen Diesel-Motor der Baureihe OM 651. Dieser Motor arbeitet mit einem sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben wurde (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren.

Der Autobauer selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten.

„Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass der BGH der Argumentation der EuGH-Generalanwaltschaft folgen und Daimler im Dieselskandal zu Schadensersatz verurteilen wird. Bezüglich der Zusammensetzung der Entschädigung werden sich die Richter mit Sicherheit auf das von uns erwirkte erste Dieselskandal-Urteil beziehen. Auch Mercedes-Benz-Halter werden dann endgültig Rechtssicherheit haben und ihre manipulierten Fahrzeuge für den ursprünglichen Kaufpreis an den Hersteller zurückzugeben können. Fahrzeughalter in ganz Deutschland sollten sich unbedingt informieren, ob auch ihr PKW mit einer illegalen Abschalteinrichtung arbeitet. Wir von der Kanzlei Goldenstein stehen diesbezüglich gern für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: