26.
Jun 2023

BGH senkt Hürden für Schadensersatz im Abgasskandal enorm

Am Bundesgerichtshof (BGH) wurde aktuell entschieden, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz haben. “Die heutige Entscheidung senkt die Hürden für erfolgreiche Abgasskandal-Klagen herstellerübergreifend. Es war noch nie so einfach wie jetzt, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei bereits für mehr als 50.000 Verbraucher Rechtsansprüche im Abgasskandal geltend gemacht hat und in der Sache unter anderem für das erste verbraucherfreundliche Grundsatzurteil am BGH verantwortlich ist.

EuGH-Urteil führte zu Umdenken am deutschen Bundesgerichtshof

In der Vergangenheit haben die BGH-Richter bereits verkündet, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie auf sittenwidrige bzw. vorsätzliche Weise geschädigt wurden. Bei einer fahrlässigen Schädigung bestanden laut der bisherigen Rechtsprechung von Deutschlands obersten Zivilrichtern hingegen keine Entschädigungsansprüche. Das erschwerte unter anderem die Rechtsdurchsetzung von Mercedes-Benz-Haltern, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind.

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde allerdings im März entschieden, dass die europäischen Normen, die illegale Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation verbieten, auch die einzelnen Käufer der manipulierten Fahrzeuge schützen. Daraus folgt, dass betroffene Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihnen wegen des Abgasskandals ein Schaden entstanden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schädigung auf sittenwidrige oder fahrlässige Weise erfolgte. Folglich mussten nun auch die BGH-Richter ihre bisherige Rechtsprechung in der Sache überdenken – und das taten sie.

Wenn eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, besteht Anspruch auf Schadensersatz

Künftig können die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen in Deutschland selbst bei fahrlässiger Schädigung Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen. Dazu reicht im Prinzip der Nachweis des Vorhandenseins einer illegalen Abschalteinrichtung aus. Das ist beispielsweise mittels eines Rückrufbescheids durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder durch ein Sachverständigengutachten vergleichsweise einfach möglich.

Die verantwortlichen Hersteller können verbraucherfreundliche Urteile in diesem Fall nur verhindern, wenn die jeweilige Abschalteinrichtung während des Zulassungsprozesses offengelegt wurde. In der Praxis senkt das die Hürden für erfolgreiche Abgasskandal-Klagen enorm und ist ein großer Durchbruch in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals.

So berechnet sich der Entschädigungsanspruch bei fahrlässiger Schädigung

Bei fahrlässiger Schädigung haben betroffene Verbraucher jedoch keine Möglichkeit, ihr Fahrzeug im Rahmen des sogenannten großen Schadensersatzes an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Stattdessen schufen die BGH-Richter heute den “Differenzschadensersatz”.

Wer Differenzschadensersatzansprüche geltend macht, kann auf diesem Weg eine Entschädigung in Höhe von 5 bis 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises durchsetzen und das eigene Fahrzeug behalten. Für ein Fahrzeug, das ursprünglich 50.000 Euro gekostet hat, lassen sich in Zukunft also Entschädigungen in Höhe von bis zu 7500 Euro durchsetzen. Wie hoch die jeweilige Entschädigung im Einzelfall ausfällt, entscheidet das zuständige Gericht. Denkbar ist zudem, dass sich viele Fahrzeughersteller in der Sache zeitnah vermehrt auf außergerichtliche Einigungen einlassen, um im Zukunft Verfahrenskosten zu sparen.

Verbraucheranwalt: Betroffene Fahrzeughalter sollten schnell aktiv werden

“Wer seine Rechtsansprüche im Abgasskandal bislang noch nicht durchgesetzt hat, sollte dies nun schnellstmöglich tun”, meint der Verbraucheranwalt Claus Goldenstein und ergänzt: “Nach dem heutigen BGH-Urteil wird es zeitnah vermutlich zu regelrechten Klagewellen und langen Wartezeiten an vielen deutschen Gerichten kommen. Daher gilt: Umso eher betroffene Fahrzeughalter ihre bestehenden Ansprüche geltend machen, desto schneller kommen sie auch an Schadensersatz.

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene PKW-Besitzer gern kostenfrei und unverbindlich zum Thema. Auf unserer Website können diese zudem im Rahmen eines Schnellchecks in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt.”

Das sind die Hintergründe der Verfahren

Insgesamt haben sich die BGH-Richter mit drei unterschiedlichen Fällen befasst. Unter anderem verhandelten Deutschlands oberste Zivilrichter die Klage eines Mannes, der einen VW Passat mit einem Diesel-Motor des Typs EA288 besitzt. Obwohl das Fahrzeug nicht durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurde, ergaben unabhängige Abgastests, dass PKW-Modelle mit dem EA288-Motor im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Deshalb fordert der Kläger nun Schadensersatz von Volkswagen.

In einem weiteren Verfahren ging es um die Klage eines Audi-Besitzers, der seinen SQ5 mit einem von Audi entwickelten Diesel-Motor kaufte, nachdem die Manipulation des Fahrzeugs bereits öffentlich bekannt war. Darüber hinaus müssen die BGH-Richter klären, ob der Besitzer einer Mercedes-Benz C-Klasse mit einem OM651-Dieselmotor Anspruch auf Schadensersatz hat.

Alle drei Kläger wollten ihre Kauf- und Finanzierungsverträge rückabwickeln und so gestellt werden, als hätten sie das jeweilige Fahrzeug nie gekauft. Die Vorsitzende BGH-Richterin gab allerdings bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu bedenken, dass eine solche Rückabwicklung bei fahrlässiger Schädigung wohl nicht in Frage kommt.

Stattdessen haben die Kläger nun die Möglichkeit, ihr Fahrzeug zu behalten, um im Gegenzug eine einmalige finanzielle Entschädigung zu erhalten. Zunächst wurden allerdings alle drei Verfahren noch einmal an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesen, da sich dort unter anderem noch nicht ausreichend mit den Abschalteinrichtungen der betroffenen Fahrzeuge auseinandergesetzt wurde.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: