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Illegale Fahrzeug-Manipulationen: BGH entscheidet erneut verbraucherfreundlich
Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben sich aktuell einmal mehr verbraucherfreundlich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal positioniert. Demnach können PKW-Besitzer auch dann Schadensersatzansprüche durchsetzen, wenn diese den Kaufpreis für ihr manipuliertes Auto erst nach dem Rückruf ihres Fahrzeugs vollständig beglichen haben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Kaufvertrag bereits vor dem Abgasskandal-Rückruf zustande kam.
Verbraucher kauft Auto vor Bekanntwerden des Abgasskandals und bezahlt es danach
Bislang hieß es, Verbraucher können keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn diese ihr Auto nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben. Schließlich war der Mangel in dem Fall zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt. Wer sich also heute noch ein Auto kauft, das vor Jahren wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurde, kann deshalb natürlich keine finanzielle Entschädigung durchsetzen.
Die BGH-Richter haben sich allerdings mit einer etwas komplexeren Konstellation befasst. Konkret ging es um einen VW Caddy, der bereits im Sommer 2015 – also vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals – gekauft wurde. Allerdings leistete der Käufer damals nur eine Anzahlung. Die restliche Kaufsumme beglich er erst nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals – nämlich im Oktober 2015. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits den Rückruf des Autos angeordnet.
BGH positioniert sich auf Seiten des Klägers
Obwohl der Kläger sein Auto nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch bezahlt hat, ging er später juristisch gegen VW vor und forderte Schadensersatz von dem Wolfsburger Autobauer. Er argumentierte, dass er trotz des Rückrufs nicht davon wusste, dass sein Fahrzeug illegal manipuliert wurde. Schließlich habe ihm der Verkäufer versichert, dass dies nicht der Fall war. Am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig wies man seinen Fall jedoch ab, da sich der Kläger auch anderweitig über die Manipulation seines Fahrzeugs hätte informieren können.
Die BGH-Richter gaben nun jedoch bekannt, dass es gar keine Rolle gespielt habe, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Begleichung der vollständigen Kaufsumme von der Manipulation wusste. Schließlich hätte der Kläger das Auto allein schon deshalb bezahlen müssen, weil er zuvor einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte. Demnach sei es nicht ungewöhnlich oder unangemessen, dass der Kaufvertrag auch nach dem Rückruf des Fahrzeugs noch erfüllt wurde.
Fall wird an Oberlandesgericht zurückverwiesen – beste Aussichten auf Schadensersatz
Der Kläger hat nun also beste Aussichten auf Schadensersatz. Der BGH verwies das Verfahren nämlich zurück an das Oberlandesgericht Braunschweig, weil dieses den Fall fälschlicherweise abgewiesen hatte.
Dass ihm an dem Braunschweiger Gericht nun Schadensersatz zugesprochen wird, ist nur noch eine Formalität. Mit dem Verfahren muss sich das Gericht lediglich befassen, weil es das bisher noch gar nicht getan hat. Allerdings steht bereits seit Mai 2020 fest, dass die Halter von illegal manipulierten VW-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Damals erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Grundsatzurteil in der Sache am Bundesgerichtshof und sorgte somit für sämtliche betroffenen Verbraucher für Rechtssicherheit.
Diese Rechte haben die Halter von illegal manipulierten Subaru-Fahrzeugen
Schadensersatzansprüche im Abgasskandal lassen sich bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf durchsetzen. Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Option, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.
Alternativ ist es unter anderem auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten, um einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises erstattet zu bekommen. Schließlich wäre der Kaufpreis mit Sicherheit deutlich niedriger ausgefallen, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt offen kommuniziert worden wäre.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.