24.
Jan 2023

BGH-Entscheidung zu Audi-Dieselgate steht noch immer aus

Wegen des Abgasskandals wurde Audi bereits mehrfach höchstrichterlich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Allerdings ging es dabei bislang stets um Audi-Fahrzeuge, in denen Diesel-Motoren von Volkswagen verbaut wurden. Grundsatzurteile wegen manipulierter Audi-Motoren konnte der Ingolstädter Autobauer hingegen bislang verhindern. Betroffene Fahrzeughalter haben dennoch sehr gute Aussichten auf die erfolgreiche Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche.

Diese Fahrzeuge sind vom Audi-Abgasskandal betroffen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entdeckte in mehreren Audi-Motoren illegale Abschalteinrichtungen und rief deshalb seit 2017 bereits Hunderttausende Diesel-Fahrzeuge zurück. Konkret handelt es sich dabei um PKW-Modelle, in denen die 3.0- und 4.2-Liter-Motoren mit den Bezeichnungen EA896, EA897 und EA898 verbaut wurden.

Neben den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 enthalten auch die VW-Modelle Amarok, Phaeton und Touareg sowie der Porsche Cayenne, Macan und Panamera die manipulierten Audi-Motoren. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge mussten ihre Autos in die Werkstatt bringen, wo diese ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung erhalten sollten. Wer das Update nicht durchführen ließ, riskierte eine Stilllegung des eigenen Fahrzeugs.

Audi entschädigte Fahrzeughalter und verhinderte somit Abgasskandal-Urteil

Weil der Abgasskandal unter anderem zu hohen Wertverlusten und sogar zu schwerwiegenden Folgeschäden führen kann, haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz. Das haben die Richter am Bundesgerichthof (BGH) bereits in vielen Fällen bestätigt. Auch in Bezug auf die manipulierten Audi-Motoren hätten Deutschlands oberste Zivilrichter schon längst eine Grundsatzentscheidung verkünden sollen.

Bereits am 16. Dezember 2021 wollten sich die BGH-Richter im Rahmen einer mündlichen Verhandlung mit dem Audi-Abgasskandal auseinandersetzen. Der Verhandlungstermin wurde allerdings kurzfristig abgesagt, weil Audi eine Revision in der Sache zurückzog. Da das Verfahren in der Vorinstanz zugunsten des Klägers entschieden wurde, musste Audi diesen nun entschädigen.

Abgasskandal-Klagen gegen Audi sind auch ohne Grundsatzurteil erfolgsversprechend

Offensichtlich schätzte Audi die eigenen Erfolgschancen vor Gericht so schlecht ein, dass das Unternehmen lieber einem einzigen Verbraucher eine Entschädigung auszahlte, anstatt es auf eine Grundsatzentscheidung in der Sache ankommen zu lassen. Dadurch hätte schließlich ein Nachahmungseffekt entstehen können.

Zwar hat es Audi danach geschafft, sogar noch eine weitere BGH-Entscheidung auf ähnliche Weise zu verhindern. Doch auf ewig wird der Autobauer ein solches Urteil nicht hinauszögern können. Zudem spielt es für betroffene Fahrzeughalter ohnehin keine große Rolle, wann diese Entscheidung verkündet wird. Schließlich urteilen fast alle deutschen Zivilgerichte in der Sache ohnehin verbraucherfreundlich, weshalb Abgasskandal-Klagen gegen Audi auch ohne ein solches Grundsatzurteil sehr erfolgsversprechend sind.

Manipulation von Diesel-Fahrzeugen: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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