11.
Nov 2021

Mercedes-Fahrer profitieren von aktueller BGH-Entscheidung zu VW-Abgasskandal

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben heute einmal mehr bestätigt, dass Verbraucher den Eintritt einer zivilrechtlichen Verjährung durch die An- und spätere Abmeldung an einer Musterfeststellungsklage hemmen können. “Obwohl sich die BGH-Richter heute mit einer Klage gegen VW befasst haben, stärkten sie mit ihrer Argumentation vor allem die Rechte von Mercedes-Benz-Haltern. Während die VW-Musterfeststellungsklage nämlich bereits im vergangenen Jahr beendet wurde, öffnete das Klageregister für die Daimler-Musterklage erst vor kurzem”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der gleichnamigen Kanzlei, die unter anderem für das erste Abgasskandal-Urteil des BGH im Mai 2020 verantwortlich ist.

Verbraucheranwalt: Entscheidung kann bis zu 50.000 Verbrauchern helfen

“An der Mercedes-Musterklage können sich bis zu 50.000 Halter von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen der Modellreihen GLC und GLK beteiligen. Da die betroffenen Fahrzeuge im Jahr 2018 wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, droht den Besitzern der Autos eine Verjährung ihrer Rechtsansprüche zum 01. Januar 2022.

Wer sich jedoch vor dem ersten Gerichtstermin, der bislang noch nicht angesetzt wurde, erfolgreich in das Klageregister einträgt, braucht die Verjährung der eigenen Ansprüche nicht mehr zu fürchten. Das gilt selbst für Mercedes-Besitzer, die sich nach dem 01. Januar 2022 in das Klageregister eintragen”, führt Goldenstein fort. Er ergänzt:

Vorsicht vor unberechtigter Teilnahme an Musterklage

“Bereits vor einigen Wochen argumentierten die BGH-Richter, dass die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage auch dann verjährungshemmend wirkt, wenn die Registrierung erst nach dem möglichen Eintritt der Verjährung geschieht. Demnach ist es nur wichtig, dass die Musterklage rechtzeitig eingereicht wurde. Das ist im Fall der Daimler-Musterfeststellungsklage geschehen.

Allerdings können sich nicht alle Halter von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen an der Klage beteiligen. So dürfen sich wirklich nur Besitzer von Mercedes GLC- und GLK-Modellen, deren Fahrzeuge den Diesel-Motor OM651 enthalten und im Jahr 2018 zurückgerufen wurden, in das Klageregister eintragen. Eine weitere Voraussetzung ist unter anderem, dass das jeweilige Fahrzeug nur für private Zwecke angeschafft und genutzt wurde.

Da diese Kriterien im Zuge der Registrierung nicht eindeutig geprüft werden, empfehlen wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffenen Verbrauchern, sich unbedingt vorab rechtlich beraten zu lassen.

Schließlich hatten sich an der VW-Musterfeststellungsklage auch mehr als 100.000 Verbraucher fälschlicherweise beteiligt Das hatte zur Folge, dass das Vergleichsangebot, das im Rahmen der Klage ausgehandelt wurde, nur rund 260.000 der mehr als 400.000 Klage-Teilnehmer unterbreitet wurde. Der Rest der Kläger sah sich dadurch mit der Verjährung der eigenen Rechtsansprüche konfrontiert.

Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten im Abgasskandal. Eine erste Möglichkeit, die eigenen Ansprüche zu prüfen, haben wir bereits mit dem Dieselskandal-Formular auf unserer Website geschaffen. Damit können Verbraucher schnell prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch eine mögliche Entschädigung ausfallen könnte”.

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens

In dem aktuellen Verfahren geht es um einen VW Golf. Der Kläger hatte das Fahrzeug, das mit dem nachweislich manipulierten VW-Diesel-Motor EA189 ausgestattet ist, im Jahr 2011 erworben. Nachdem der Abgasskandal bekannt wurde, schloss sich der Kläger 2018 der Musterfeststellungsklage gegen VW an und meldete sich im September 2019 wieder von der Klage ab, um seine Rechte individuell durchzusetzen.

Mit seiner im Oktober 2019 eingegangenen Klage verlangt der Kläger im Wesentlichen eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Im Gegenzug möchte der PKW-Besitzer sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben. Der Wolfsburger Konzern argumentierte in den Vorinstanzen, dass die Rechtsansprüche des PKW-Besitzers bereits am 01. Januar 2019 verjährt seien. Dieser Argumentation widersprachen die BGH-Richter nun eindeutig. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zurückverwiesen. Den beteiligten Parteien rieten die Richter dazu, sich außergerichtlich zu einigen.

 

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug lässt sich eine finanzielle Entschädigung durchsetzen, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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