08.
Dez 2021

BGH-Entscheidung: Fahrzeugersatz wegen Abgasskandal kann Zuzahlung erfordern

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe haben heute einmal mehr bestätigt, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist den Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug durchsetzen können. Allerdings müssen Verbraucher in diesem Fall ggf. eine Zuzahlung leisten, sofern der Listenpreis des neuen Fahrzeugs deutlich über dem des alten Autos liegt.

BGH bestätigt Urteil aus dem Juli 2021

Damit bestätigen die BGH-Richter ihre Entscheidung aus dem Juli dieses Jahres. Schon damals entschieden sie, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen auch dann Anspruch auf die Auslieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs haben, wenn der jeweilige Händler ihnen zuvor das Aufspielen eines Software-Updates angeboten hat.

Entsprechende Software-Aktualisierungen wurden entwickelt, um die Abgasreinigung von Abgasskandal-Autos zu normalisieren. Die BGH-Richter führten allerdings an, dass die negativen Folgen eines solchen Updates für einen Normalverbraucher nicht nachvollziehbar seien. Zahlreiche Autoexperten kritisieren bereits seit Jahren, dass Software-Updates bei manipulierten Fahrzeugen zu einer verringerten Lebensdauer führen können. Daher bewerten viele Experten die Durchführung eines solchen Update nicht als Mangelbeseitigung, sondern als neuen Mangel.

Zuzahlung bei Neufahrzeug? Der Listenpreis ist entscheidend!

Anspruch auf ein Neufahrzeug haben Verbraucher laut BGH auch dann, wenn das ursprünglich gekaufte Fahrzeug-Modell nicht mehr auf dem Markt ist. Allerdings müssen sie in diesem Fall ggf. Eine Zuzahlung leisten, wenn der Listenpreis des neuen Fahrzeugs den Preis des alten Autos um mindestens 25 Prozent übersteigt.

In diesem Fall müssen die jeweiligen Verbraucher im Normalfall eine Zuzahlung in Höhe von einem Drittel des Differenzbetrages leisten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass dem verantwortlichen Händler durch die Lieferung eines teureren Neuwagens kein zu großer Schaden entsteht.

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens

In dem aktuellen BGH-Verfahren ging es um einen Volkswagen Caddy III, der im Juni 2015 für rund 20.000 Euro als Neufahrzeug erworben wurde. Das Fahrzeug enthält den nachweislich manipulierten VW-Motor EA189. Im Dezember 2016 wurde der PKW-Halter in Form eines Rückrufschreibens darüber informiert, dass sein Auto vom Abgasskandal betroffen ist und deshalb ein Software-Update erhalten solle.

Der Kläger lehnte das Aufspielen des Updates aus Sorge vor möglichen Folgeschäden ab. Stattdessen verlangte er im Mai 2017 von seinem Händler die Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs des Nachfolgemodells, Volkswagen Caddy IV.

Der Händler verweigerte eine Nachlieferung mit der Begründung, dass die Kosten hierfür im Vergleich zu dem Aufwand einer Nachbesserung durch das Software-Update unverhältnismäßig seien. Der BGH entschied nun jedoch, dass eine Nachlieferung auch in diesem Fall möglich ist. Allerdings muss noch einmal geprüft werden, ob der Besitzer des VW Caddy III für die Nachlieferung eine Zuzahlung leisten muss.

Diese rechtlichen Möglichkeiten bestehen im Abgasskandal

Eine Ersatzlieferung kann grundsätzlich nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist innerhalb von zwei Jahren ab dem Kauf- bzw. Übergabedatum des jeweiligen Fahrzeugs durchgesetzt werden. Es gibt jedoch auch darüber hinaus Möglichkeiten, um sich juristisch gegen die Folgen des Abgasskandal zu wehren.

So bestätigte der BGH bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Goldenstein, dass betroffene Verbraucher ihr Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben können. Im Gegenzug muss der jeweilige Hersteller eine Entschädigung zahlen, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ ist es unter anderem auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und einen Teilbetrag des Kaufpreises als Schadensersatz durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden. Darüber hinaus ist es selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge möglich, Entschädigungsansprüche in der Sache durchzusetzen. Schließlich hat das jeweilige Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt vermutlich deutlich weniger Geld eingebracht als ein vergleichbares Auto, das nicht manipuliert wurde.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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