12.
Jul 2023

BGH: Finanzierungsklauseln dürfen auch Diesel-Klagen von Unternehmern nicht verhindern

Die Mercedes-Benz-Bank hat versucht, ihre Kreditnehmer mit speziellen Klauseln davon abzuhalten, Rechtsansprüche gegenüber ihrem Mutterkonzern geltend zu machen. Folglich argumentierte Mercedes-Benz, dass entsprechende Kreditnehmer auch im Zusammenhang mit dem Abgasskandal keine Schadensersatzansprüche gegen den Stuttgarter Autobauer durchsetzen könnten. Bereits im Mai entschied der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings, dass solche Klauseln ungültig sind. Weil es damals nur um die Klage eines Verbrauchers ging, machten die BGH-Richter in der vergangenen Woche auch im Rahmen der Klage eines Unternehmers klar, dass entsprechende Klauseln in dem Fall ebenfalls nicht wirksam sind.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Der Kläger hatte im August 2018 und im März 2019 je einen Neuwagen von Mercedes-Benz für seine Firma erworben und beide Fahrzeuge mit einem Kreditvertrag der Mercedes-Benz-Bank finanziert. In dem Finanzierungsvertrag stand, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler (heute Mercedes-Benz) an die Bank abtritt – „gleich aus welchem Rechtsgrund“.

Nachdem bekannt wurde, dass die Abgasreinigung der beiden Fahrzeuge illegal manipuliert wurde, ging der Mann dennoch juristisch gegen den Stuttgarter Autobauer vor und forderte Schadensersatz. In den Vorinstanzen hatte er allerdings keinen Erfolg, denn dort wurde seine Klage einfach abgewiesen, da er bestehende Ansprüche aufgrund von verschiedenen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Finanzierungsvertrages abgetreten habe.

Nun hat der BGH entschieden, dass entsprechende Klauseln die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch dann nicht verhindern dürfen, wenn der Kreditnehmer ein Unternehmer bzw. ein Unternehmen ist. Deshalb wurde das Verfahren wieder an das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. Dort muss nun geklärt werden, ob der betroffene PKW-Besitzer Anspruch auf Schadensersatz hat.

BGH vereinfachte Rechtsdurchsetzung im Mercedes-Abgasskandal vor wenigen Wochen

Das aktuelle Urteil stärkt die Rechte von Selbstständigen und Unternehmen, die aufgrund der Kredit-Klausel bislang noch keine Rechtsansprüche im Mercedes-Abgasskandal durchgesetzt haben oder aufgrund dieser Klausel bislang keinen Erfolg mit ihren Klagen hatten. Diesbezüglich kommt die Entscheidung gerade zur rechten Zeit, denn eine Woche zuvor haben die BGH-Richter die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Mercedes-Abgasskandal bereits enorm vereinfacht.

Am 26. Juni entschieden Deutschlands oberste Zivilrichter nämlich, dass die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen auch bei fahrlässiger Schädigung Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Damit reagierte der BGH auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nachdem in Deutschland in der Vergangenheit noch entschieden wurde, dass Rechtsansprüche im Abgasskandal lediglich bei vorsätzlicher bzw. sittenwidriger Schädigung bestünden. Gerade im Zusammenhang mit dem Mercedes-Benz-Abgasskandal ließ sich diese Form der Schädigung aber teilweise nur schwer nachweisen.

Künftig müssen Diesel-Kläger im Prinzip nur belegen, dass ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Mercedes kann in dem Fall positive Urteile nur verhindern, wenn das Unternehmen diese Abschalteinrichtungen während der Typgenehmigung gegenüber der zuständigen Behörde offengelegt hat. Dass dies gelingt, ist extrem unwahrscheinlich. Insofern sind die Erfolgsaussichten von Schadensersatz-Klagen im Mercedes-Abgasskandal so hoch wie nie zuvor.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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