03.
Nov 2021

BGH fordert Sachverständigengutachten zu VW Software-Update

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben das Oberlandesgericht (OLG) Köln aktuell dazu aufgefordert, ein Sachverständigengutachten zu den Folgeschäden des VW Software-Updates in Auftrag geben zu lassen. Dadurch lasse sich klären, ob und welche negativen Konsequenzen mit dem Aufspielen eines solchen Updates verbunden sind.

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens

In dem Verfahren ging es um einen Skoda Yeti, der den manipulierten VW-Diesel-Motor mit der Bezeichnung EA189 enthält. Für manipulierte Fahrzeuge mit diesem Motor hat die Kanzlei Goldenstein bereits im Mai 2020 ein Grundsatzurteil gegen Volkswagen erwirkt. Damals entschied der BGH, dass die Manipulation der betroffenen Fahrzeuge illegal war und betroffene Halter deshalb Anspruch auf Schadensersatz haben – ein Grundsatzurteil, von dem Millionen Verbraucher profitierten.

In dem aktuellen BGH-Verfahren ging der Kläger jedoch nicht direkt gegen VW vor, sondern gegen seinen Autohändler. Er hatte das Fahrzeug 2015, kurz vor dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals, erworben. Zwei Jahre später erklärte er dem Händler gegenüber den Rücktritt von seinem Kaufvertrag und forderte, dass dieser das Fahrzeug zurücknimmt. Das VW Software-Update, das die Abgasreinigung des Skoda-PKW normalisieren sollte, ließ er sich aus Angst vor Folgeschäden nicht aufspielen.

Jeder zweite PKW-Besitzer klagt über Folgeschäden nach Software-Update

Tatsächlich ergab eine Umfrage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), dass jeder zweite Halter eines manipulierten Fahrzeugs über Folgeschäden aufgrund eines durchgeführten Software-Updates klagt. Zahlreiche Experten kritisieren schon länger, dass Software-Updates die Abgasreinigung von manipulierten Autos nicht normalisieren können, ohne dabei die Lebensdauer des jeweiligen Fahrzeugs zu verringern.

Das liegt daran, dass die Hardware der manipulierten PKW gar nicht darauf ausgelegt ist, hohe Mengen an Schadstoffen zu filtern. Das wiederum hat zur Folge, dass die verbauten Partikelfilter der betroffenen Autos nach dem Update beispielsweise verstopfen können, bis diese quasi funktionslos werden.

Diese Verstopfung kann im schlimmsten Fall zu einem Komplettausfall des Motors führen. Aber auch kleinere Folgeschäden wie ein erhöhter Kraftstoffverbrauch oder eine verringerte Leistung zählen zu den Begleiterscheinungen, über die sich Verbraucher nach einem solchen Update beschweren.

BGH verweist Verfahren zurück an das Oberlandesgericht Köln

Der BGH argumentierte nun, dass nur ein Sachverständigengutachten klären könne, ob das Update zur Nachbesserung geeignet war oder ob es mit Nachteilen verbunden ist. Eine für den Kunden zumutbare Nachbesserung setze „eine vollständige, nachhaltige und fachgerechte Behebung des vorhandenen Mangels voraus“, gaben die Richter bekannt. Deshalb verwiesen diese das Verfahren zurück an das OLG Köln.

Dort könne mit Hilfe eines Gutachtens geklärt werden, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag grundsätzlich möglich sei, obwohl ein Software-Update zur Beseitigung des vorhandenen Mangels angeboten wurde. Auch für andere betroffene Verbraucher könnte ein solches Gutachten hilfreich sein, denn es könnte dazu führen, dass VW das Update noch einmal überarbeiten muss.

Wie wirksam ist das Software-Update von VW?

Ohnehin steht auch die Wirksamkeit des VW Software-Updates seit Längerem in der Kritik. Bereits vor Jahren ergaben ARD-Recherchen, dass das Update ein sogenanntes Thermofenster enthält. Das bedeutet, dass die upgedateten Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius einhielten. Außerhalb dieses Temperaturfensters stoßen die PKW teilweise noch mehr Schadstoffe aus als vor dem Update.

Erst vor wenigen Wochen gab die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekannt, dass entsprechende Thermofenster illegal seien. Sollten die verantwortlichen EuGH-Richter dieser Argumentation in ihrem baldigen Urteil folgen, müsste VW sämtliche upgedateten Fahrzeuge noch einmal zurückrufen und eine neue Lösung für die Normalisierung der Abgasreinigung dieser PKW entwickeln. Allein in Deutschland wären fast 2,5 Millionen Fahrzeuge davon betroffen.

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

PKW-Besitzer haben drei Jahre Zeit, um ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen, ohne eine Verjährung ihrer Ansprüche zu riskieren. Wer seine Rechtsansprüche nicht innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht hat, kann zudem bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Restschadensersatzansprüche durchsetzen. In diesem Fall berechnet sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

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