30.
Nov 2020

BGH terminiert neues Dieselskandal-Verfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein neues Verfahren im Rahmen des Dieselskandals terminiert. Am 23. Februar 2021 wollen die obersten Richter Deutschlands klären, ob Audi für den Einbau des manipulierten VW-Motors EA 189 haftbar gemacht werden kann. Ein Urteil in der Sache wird wenige Tage nach dem Verhandlungstermin erwartet. 

Das sind die Hintergründe des Dieselskandal-Verfahrens  

In dem Verfahren geht es um einen Audi A6, der 2015 gekauft und von Audi mit dem nachweislich manipulierten Dieselmotor EA 189 ausgestattet wurde. Dieser Motor wurde von VW entwickelt, aber auch in Fahrzeugen der Tochterunternehmen Audi, Seat, Skoda und Porsche verbaut.  

Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste BGH-Urteil im Rahmen des VW-Dieselskandals und sorgte damit für alle Halter von manipulierten Fahrzeugen mit einem EA 189-Motor für Rechtssicherheit: Diese haben seitdem die Möglichkeit, ihren manipulierten PKW zurückzugeben und dafür Schadensersatz zu erhalten. 

Auch dem Kläger in dem aktuell terminierten BGH-Verfahren wurde in den beiden Vorinstanzen am Landgericht Halle sowie dem Oberlandesgericht Naumburg Schadensersatz zugesprochen. Audi soll den manipulierten PKW zurücknehmen und dem Kläger dafür den ursprünglichen Kaufpreis sowie Verzugszinsen auszahlen. Lediglich die bisherige Laufleistung muss sich der Kläger negativ anrechnen lassen. Der Bundesgerichtshof soll nun endgültig klären, ob Audi in der Sache haftbar gemacht werden kann, obwohl der eingebaute Motor von VW entwickelt wurde. 

 

Verbraucheranwalt Claus Goldenstein erklärt die Rechtslage 

Der Verdacht liegt nahe, dass die Verantwortlichen von Audi von den Manipulationen im VW-Konzern wussten. Schließlich gehört das Unternehmen selbst zum Volkswagen-Konzern. Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen deshalb davon aus, dass der BGH das Urteil aus der Vorinstanz bestätigen wird. Für betroffene Halter ist zudem wichtig zu wissen, dass es in dem Verfahren nicht um den generellen Schadensersatzanspruch des Klägers geht. Dieser besteht in jedem Fall. Der BGH soll lediglich klären, ob Audi oder VW in dem Fall haftbar gemacht werden kann”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er führt fort: 

“Das Urteil wird sich auch auf andere Fälle übertragen lassenBeispielsweise entwickelte Audi selbst die manipulierten Motoren EA 898 und EA 897, die unter anderem auch in mehreren Oberklasse-Modellen von Porsche und VW verbaut wurden. Auch hier gehen zahlreiche Rechtsexperten davon aus, dass Porsche und VW Bescheid wussten, dass diese Motoren Abschalteinrichtungen enthalten. Es ist an der Zeit, dass der gesamte VW-Konzern den Abgasskandal endlich vollständig aufklärt und Licht ins Dunkle bringt. 

Anders verhält es sich mit der Haftung übrigens, wenn ein Fahrzeughersteller auf unternehmensfremde Motoren setzt, die manipuliert wurden. So geschah es beispielsweise sehr oft im Wohnmobil-Dieselskandal: Zahlreiche Reisemobilhersteller haben die manipulierten Motoren von Fiat verbaut, konnten jedoch nichts von den Manipulationen wissen. In diesem Fall muss Fiat für den entstandenen Schaden aufkommen. Besitzern von manipulierten Fahrzeugen raten wir unbedingt dazu, sich juristisch beraten zu lassen. Wir von der Kanzlei Goldenstein stehen diesbezüglich gern für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung.” 

 

Weitere Abgasskandal-Verhandlungen vor dem BGH 

Noch im Dezember befassen sich die Richter am Bundesgerichtshof mit der Verjährungsfrist im VW-Abgasskandal. Am selben Tag soll zudem geklärt werden, ob auch Daimler illegale Abschalteinrichtungen in diversen Mercedes-Benz-Modellen verbaut hat. Am 23. Februar 2021 befassen sich die obersten Richter Deutschlands zudem mit der Frage, ob auch das VW-Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Zahlreiche manipulierte VW-Fahrzeuge erhielten dieses Update eigentlich, um endlich sauber zu werden. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

   

So setzen sich die Dieselskandal-Entschädigungen zusammen   

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen 

 

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