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BGH-Urteil: Vielfahrer könnten doch noch Entschädigungen wegen Abgasskandal erhalten
Im Sommer 2020 entschieden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH), dass PKW-Besitzer teilweise keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abgasskandals haben, wenn die aktuelle Laufleistung ihres manipulierten Fahrzeugs über 250.000 Kilometer beträgt. In einem aktuellen Verfahren machten die obersten Zivilrichter Deutschlands Vielfahrern dennoch Hoffnungen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abgasskandals. Die Voraussetzung: Betroffene Verbraucher müssen ihr Fahrzeug behalten.
Das sind die Hintergründe des aktuellen BGH-Verfahrens
In dem heutigen BGH-Verfahren ging es um einen Seat Leon, der mit dem nachweislich manipulierten VW Diesel-Motor EA189 ausgestattet wurde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zwei Jahre vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals für 12.999 Euro als Gebrauchtwagen gekauft. Aktuell beträgt die Laufleistung des Fahrzeugs mehr als 275.000 Kilometer.
Nachdem bekannt wurde, dass das Fahrzeug manipuliert wurde, ging der Kläger juristisch gegen VW vor und forderte die Auszahlung von Schadensersatz. Er argumentierte, dass er sein Auto nicht zu denselben Konditionen erworben hätte, wenn er zum Kaufzeitpunkt bereits von dem Abgasskandal gewusst hätte. Also verlangte er eine Entschädigung in Höhe der zu viel gezahlten Summe. Sein manipuliertes Auto wollte er im Gegenzug behalten.
Die BGH-Richter bestätigten grundsätzlich, dass der Kläger wegen des Abgasskandals Anspruch auf diesen sogenannten kleinen Schadensersatz habe. Zudem schlossen die BGH-Richter nicht aus, dass dieser Anspruch trotz der hohen Laufleistung des Seat Leon besteht. Da sich das Berufungsgericht allerdings nicht ausreichend mit dieser Frage befasst hat, verwiesen die BGH-Richter das Verfahren zurück. Am Landgericht Bochum muss nun geprüft werden, ob auch Vielfahrer Anspruch auf den kleinen Schadensersatz haben.
Kleiner oder großer Schadensersatz: Wo ist der Unterschied?
Die Durchsetzung des kleinen Schadensersatzes unterscheidet sich insofern von der Durchsetzung des großen Schadensersatzes, als der Autokaufvertrag in diesem Fall nicht vollständig rückabgewickelt werden soll. Das bedeutet, dass das manipulierte Fahrzeug nicht zurückgegeben werden soll und die betroffenen Fahrzeughalter lediglich die Summe erhalten möchten, die sie zum Kaufzeitpunkt zu viel gezahlt haben. Schließlich wäre der Kauf damals nicht auf die gleiche Weise zustande gekommen, wenn die Fahrzeug-Manipulation offen kommuniziert worden wäre.
Am Berufungsgericht, dem Landgericht Bochum, könnten die Richter daher entscheiden, dass die zurückgelegte Laufleistung für die Durchsetzung des kleinen Schadensersatzes gar keine Rolle spielt. Schließlich war zum Kaufzeitpunkt nicht abzusehen, ob das Fahrzeug in den kommenden Jahren 200.000 Kilometer oder gar nicht bewegt werden würde. Anders als bei der Durchsetzung des großen Schadensersatzanspruches ist es daher wahrscheinlich, dass sich Kläger keine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen müssen, wenn sie Ansprüche auf den kleinen Schadensersatz durchsetzen.
Kein großer Schadensersatz für Vielfahrer wegen Nutzungsentschädigung
Diese Nutzungsentschädigung wird bei der Durchsetzung des großen Schadensersatzes fällig, da das manipulierte Auto trotz des Abgasskandals genutzt werden konnte und dadurch ein natürlicher Wertverlust entstand. Dafür kann der jeweilige Fahrzeughersteller natürlich nicht verantwortlich gemacht werden, wenn er das Fahrzeug wegen einer Schadensersatzklage zurücknehmen muss.
Übersteigt die aktuelle Laufleistung eines Autos dessen erwartbare Laufleistung, sinkt der Schadensersatzanspruch wegen der Nutzungsentschädigung auf null Euro. Deshalb hatten Vielfahrer, deren Autos mehr als 250.000 Kilometer auf dem Tacho haben, bis heute noch schlechte Aussichten auf die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des Abgasskandals. Das könnte sich nun ändern.
Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter wegen des Abgasskandals
Grundsätzlich haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust ausgeglichen werden, der durch den Abgasskandal entstanden ist.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.