09.
Dez 2020

BGH-Urteil im Daimler-Dieselskandal verzögert sich erneut

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich erst im März 2021 mit der Legalität der Abschalteinrichtungen von Daimler auseinandersetzen. Das gab das oberste Gericht Deutschlands heute bekannt. Eigentlich war eine mündliche Verhandlung in der Sache für die kommende Woche angesetzt. Der Kläger zog seine Revision jedoch überraschend zurück. Eine höchstrichterliche Entscheidung im Daimler-Dieselskandal wird mit Spannung erwartet, denn diese wird Mercedes-Benz-Haltern in ganz Deutschland zu Rechtssicherheit verhelfen. 

Das sind die Hintergründe des neuen Verfahrens 

In dem Verfahren am 09. März 2021 geht es um einen Mercedes GLK, der im Dezember 2016 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde. Der Kläger möchte den PKW an den Hersteller zurückgeben und fordert im Gegenzug Schadensersatz. Das Fahrzeug wird nämlich mit einem Diesel-Motor der Baureihe OM 651 angetrieben. Dieser Motor arbeitet mit einem sogenannten Thermofenster. 

 

Diese Abschalteinrichtungen wurden in Mercedes-Fahrzeugen verbaut 

Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald sich die Außentemperatur unter bzw. über den Grenzwerten befindet, die in den Testlaboren vorgeschrieben wurden (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. Das bedeutet, dass die betroffenen PKW bei weniger als 20 oder mehr als 30 Grad unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.  

Daimler selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen Fahrzeuge zu schützen. Experten zweifeln jedoch an der Notwendigkeit eines Thermofensters. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) beispielsweise in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. 

 

EuGH befasst sich zeitnah mit Legalität von Abschalteinrichtungen 

Ein Urteil des EuGH wird seit diesem Schlussantrag erwartet. Terminiert wurde die Verkündung bislang jedoch noch nicht. Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass die obersten Richter Europas noch ihre Rechtsauffassung in der Sache noch vor dem 09. März 2020 verkünden. Diese hätte auch auf das Daimler-Verfahren am BGH Einfluss. Sollten die EuGH-Richter jegliche Abschalteinrichtungen für illegal erklären, hätten sämtliche Halter von manipulierten Fahrzeugen in ganz Europa Anspruch auf Schadensersatz – auch die Besitzer von Mercedes-PKW mit integrierten Thermofenstern. 

 

Verbraucheranwalt rät Mercedes-Haltern zu rechtlicher Beratung 

Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass auch die Manipulationen von Daimler illegal sind und die Halter der betroffenen Fahrzeuge Anspruch auf Schadensersatz haben. Ein Fahrzeug muss die geltenden Umweltrichtlinien nicht nur bei bestimmten Temperaturen einhalten, sondern zu jeder Zeit”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die für das erste BGH-Urteil im Dieselskandal verantwortlich ist. Er ergänzt:

Wenn die BGH-Richter die Fahrzeug-Manipulationen bei Daimler als illegal bewerten, haben Millionen Halter manipulierter PKW die endgültige Gewissheit, dass sie ihre Fahrzeuge gegen die Zahlung einer hohen Entschädigung an den Hersteller zurückzugeben können.  Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen PKW-Haltern dazu, sich gegen diesen Betrug zu wehren und stehen diesbezüglich für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung.”  

   

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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