13.
Apr 2021

BGH-Urteil: VW muss wegen Dieselskandal auch Finanzierungskosten von Verbrauchern tragen

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben aktuell verkündet, dass Volkswagen wegen des Dieselskandals auch für die entstandenen Finanzierungskosten von betroffenen PKW-Haltern aufkommen muss. “Diese Entscheidung wird möglicherweise für Hunderttausende Verbraucher von Bedeutung sein, denn nicht selten realisieren PKW-Käufer ihre Anschaffung mit Hilfe eines Kredits“, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

Das sind die verbraucherrechtlichen Folgen des Urteils

“Die verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH schließt eine weitere Lücke in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals. Das Urteil wird künftig auch im Rahmen von Schadensersatzforderungen gegen andere Hersteller relevant sein. Schließlich wurden nicht nur Diesel-Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns illegal manipuliert”, führt Goldenstein fort. Er ergänzt:

Insgesamt wurden deutschlandweit mehr als drei Millionen Automobile wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Die betroffenen PKW-Modelle haben wegen des Skandals massiv an Wert verloren und sind teilweise einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt. Unter anderem deshalb haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz. Bislang haben jedoch nicht einmal 15 Prozent der betroffenen Verbraucher ihre Rechte in der Sache durchgesetzt.“

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren verlangte die Halterin eines VW Golf Schadensersatz von Volkswagen. Das Fahrzeug, das 2013 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde, enthält nämlich den nachweislich manipulierten Diesel-Motor EA 189. Dieser hielt die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nur während offizieller Zulassungstests ein und stieß im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Es war bereits vor der Verhandlung unstrittig, dass die PKW-Besitzerin ihr Fahrzeug an VW zurückgeben und dafür eine finanzielle Entschädigung durchsetzen kann. Dies entschieden die BGH-Richter bereits im Mai 2020. Nun musste am Bundesgerichtshof bewertet werden, ob VW auch für entstandenen Nebenkosten im Zuge des Fahrzeugkaufs aufkommen muss. Der PKW der Klägerin wurde nämlich zu großen Teilen finanziert.

Höchstwahrscheinlich wäre es allerdings nie zu dem Kauf des Autos gekommen, wenn die Klägerin zum Kaufzeitpunkt von dem Betrug gewusst hätte. Daher argumentierten die BGH-Richter, dass Volkswagen auch für die entstandenen Finanzierungskosten in voller Höhe aufkommen müsse.

 

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

PKW-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal nicht während der dreijährigen Verjährungsfrist durchgesetzt haben, können bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Dies wurde bereits von den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Oldenburg und Stuttgart bestätigt. In diesem Fall berechnet sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

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