20.
Apr 2023

BGH verhandelt weitere Diesel-Verfahren am 8. Mai

Im März verkündeten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass im Abgasskandal selbst eine fahrlässige Schädigung durch den verantwortlichen Fahrzeughersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche der betroffenen PKW-Besitzer zu rechtfertigen. Dadurch ist es so leicht wie nie zuvor, Entschädigungen wegen Abgas-Manipulationen durchzusetzen. Offen ist bislang allerdings noch, was der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) aus der EuGH-Entscheidung macht. Am 8. Mai werden Deutschlands oberste Zivilrichter diesbezüglich erste Antworten liefern.

BGH befasst sich mit drei Fallkonstellationen

Konkret werden die BGH-Richter am 8. Mai gleich drei Diesel-Verfahren verhandeln. Bereits seit Monaten steht fest, dass sich der BGH an diesem Tag mit der Klage eines Mannes, der einen VW Passat mit dem Diesel-Motor EA288-Motor besitzt, befassen werden. Obwohl das Fahrzeug nicht offiziell zurückgerufen wurde, ergaben unabhängige Abgastests, dass PKW mit dem EA288-Motor im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Deshalb fordert der Kläger nun Schadensersatz von Volkswagen.

Kurzfristig haben die BGH-Richter zudem zwei weitere Verhandlungen für den 8. Mai angesetzt. In einem Verfahren geht es um die Klage eines Audi-Besitzers, der seinen SQ5 kaufte, nachdem die Manipulation des Fahrzeugs bereits öffentlich bekannt war. In einem weiteren Verfahren klären die BGH-Richter, ob der Besitzer einer Mercedes-Benz C-Klasse mit einem OM651-Dieselmotor Anspruch auf Schadensersatz hat. Alle drei Kläger möchten ihre Kauf- und Finanzierungsverträge rückabwickeln und so gestellt werden, als hätten sie das jeweilige Fahrzeug nie gekauft.

BGH muss EuGH-Rechtsprechung berücksichtigen – Klagewelle droht

In den Vorinstanzen waren die Kläger aus unterschiedlichen Gründen mit ihren Anliegen nicht erfolgreich. Das liegt im Falle des VW Passat-Besitzers daran, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in dem Fahrzeug bislang keine illegale Abschalteinrichtung entdeckt und dieses demnach auch noch nicht zurückgerufen hat. Im Fall des Audi-Besitzers argumentierten die zuständigen Richter, dass dieser zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bereits von den Manipulationen hätte wissen müssen. Die Manipulation der Mercedes-Benz C-Klasse sei zudem nicht vorsätzlich erfolgt.

In der Vergangenheit haben die BGH-Richter Diesel-Klagen teilweise mit ähnlichen Gründen abgewiesen. Das war allerdings noch vor der Verkündung des EuGH-Urteils der Fall. Insofern sind Deutschlands oberste Zivilrichter nun gefragt, wie sie das EuGH-Urteil in die deutsche Rechtsprechung übertragen. Die drei Kläger dürfen sich demnach allesamt Hoffnungen machen, dass ihre Verfahren nun doch noch erfolgreich abgeschlossen werden.

Viele Prozessbeobachter gehen davon aus, dass in Folge einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung durch den BGH eine regelrechte Klagewelle auf die Automobilindustrie zurollt. Da dies zu einer Überlastung der zuständigen Gerichte führen kann, sollten sich die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen bestmöglich noch vor den BGH-Verhandlungsterminen über ihre möglichen Rechtsansprüche in der Sache informieren, um ggf. schnell eine Klage einzureichen und trotz der erwarteten Klagewelle auch schnellstmöglich an ihr Recht zu kommen.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto im Rahmen einer Klage an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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