11.
Feb 2021

BGH-Verhandlung: Haftet Audi für manipulierte VW-Motoren?

Am 22. Februar wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befassen, ob Audi auch für manipulierte Motoren von VW haftbar gemacht werden kann. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn immer wieder versuchen die Tochterunternehmen von VW, nicht für den Abgasskandal belangt zu werden und erschweren Verbrauchern dadurch die Durchsetzung ihrer Rechte. Experten gehen allerdings davon aus, dass sich der BGH verbraucherfreundlich positionieren wird.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren befassen sich die obersten Richter Deutschlands mit der Klage eines Audi-Halters, der seine Rechte im Abgasskandal gegenüber dem Ingolstädter Unternehmen geltend macht. Im Mai 2015 erwarb er einen Audi A6 auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Einige Monate später stellte sich heraus: Der Motor des Fahrzeugs stößt unerlaubt viele Schadstoffe aus, da er illegal manipuliert wurde.

Der PKW-Besitzer forderte Audi daraufhin auf, das Fahrzeug zurückzunehmen und ihm eine Entschädigung in Höhe des ursprünglich gezahlten Kaufpreises auszuzahlen. Audi argumentierte hingegen, dass VW in der Sache haftbar gemacht werden müsse, da der Motor von der Konzernmutter entwickelt wurde. Das Landgericht Halle und das Oberlandesgericht Naumburg bewerteten dies jedoch anders: Die Gerichte sprachen dem Kläger in den Vorinstanzen Schadensersatz zu. Nun muss der BGH endgültig Klarheit in der Sache schaffen.

Dass die Halter von PKW mit dem Motor EA 189 Anspruch auf Schadensersatz haben, ist unbestreitbar. Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein diesbezüglich ein Grundsatzurteil vor dem BGH. Die Richter bewerteten die Abschalteinrichtung von Volkswagen als illegal und sprachen dem Mandanten der Kanzlei Schadensersatz zu. Bereits zuvor urteilten nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland diesbezüglich verbraucherfreundlich. Seit dem BGH-Urteil ist diese Rechtseinschätzung jedoch auch höchstrichterlich abgesegnet.

 

Verbraucheranwalt erklärt Auswirkungen der neuen Verhandlung

“Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass sich der BGH am 22. Februar verbraucherfreundlich positionieren wird. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Audi vor Gericht belegen kann, dass die Manipulationen innerhalb des VW-Konzerns nicht allseits bekannt waren. Dafür müsste der Autobauer wichtige Interna veröffentlichen. Allerdings versuche VW und dessen Tochterunternehmen seit dem Bekanntwerden des Skandals, jegliche Details in der Sache möglichst geheim zu halten”, meint Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er ergänzt:

“Die Entscheidung wird sich auch auf Tausende Dieselskandal-Verfahren zu den Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 auswirken. Diese wurden von Audi entwickelt, aber auch in Fahrzeugen von VW und Porsche verbaut. Auch hier versuchen Letztere immer wieder, sich aus der Affäre zu ziehen, indem sie auf die Haftbarkeit von Audi verweisen. Wenn der BGH aber feststellt, dass Audi für manipulierte VW-Motoren haften muss, müssen Porsche und VW auch für manipulierte Audi-Motoren haften.”

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben.

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. So lassen sich etwa 20-25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises geltend machen.

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