21.
Aug 2020

Bis zu welcher Laufleistung lohnt sich eine Klage im Dieselskandal?

Deutsche Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen haben Anspruch auf Schadensersatz. Das haben die obersten deutschen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 25. Mai 2020 entschieden. Allerdings müssen sich betroffene Halter die bisher zurückgelegte Laufleistung negativ anrechnen lassen, wenn sie auch ihr Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben wollen. Im schlimmsten Fall besteht diese Möglichkeit der Fahrzeug-Rückgabe aufgrund einer zu hohen Kilometerleistung gar nicht mehr. Doch es gibt eine lukrative Alternative dazu. 

 

Grundsätzlich gehen die deutschen Richter je nach Modell von einer maximalen PKW-Laufleistung in Höhe von 250.000-350.000 Kilometer aus. Generell müssen sich PKW-Halter ihre bisherige Laufleistung im Rahmen einer Fahrzeug-Rückgabe anrechnen lassen, da sie ihre Fahrzeuge trotz des Skandals nutzen konnten und mit dieser Nutzung ein Wertverlust einherging. Dieser wird betroffenen Fahrzeughaltern als sogenannte Nutzungsentschädigung von ihrer individuellen Entschädigung abgezogen. 

 

So berechnet sich die Nutzungsentschädigung im Dieselskandal 

Hat ein Auto also 125.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 250.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent ab dem Tag der Klage-Erhebung. Wer hingegen bereits 250.000 Kilometer zurückgelegt hat, kann sein Fahrzeug nach dieser Rechnung nicht länger für eine Entschädigungszahlung an den Hersteller zurückgeben. 

 

Vielfahrer haben trotz Nutzungsentschädigung Anspruch auf Schadensersatz 

Die gute Nachricht für betroffene Vielfahrer ist jedoch, dass diese die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug zu behalten und dennoch Schadensersatz durchzusetzen. Da die PKW aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verloren haben, können betroffene Halter diese Wertminderung einfordern 

In der Regel erhalten die Besitzer von manipulierten VW-Diesel-Fahrzeugen in diesem Fall 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung. Diese Form der Rechtsdurchsetzung lohnt sich vor allem für PKW-Halter, die mit ihrem Fahrzeug mehr als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben. Dann übersteigt die Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises in der Regel den Schadensersatz, der im Rahmen einer Fahrzeug-Rückgabe möglich wäre. 

 

Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal ist nicht eingetreten 

VW verweist immer wieder darauf, dass die geltende Verjährungsfrist im Dieselskandal bereits abgelaufen sei und betroffene Halter ihre Rechte nicht mehr durchsetzen können. Das ist jedoch nicht richtig und möglicherweise nur eine Taktik, um die Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen davon abzuhalten, ihre Rechte durchzusetzen. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland nämlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis sämtlicher Umstände der Täuschung 

Tatsächlich ist der Dieselskandal jedoch bis heute nicht vollständig aufgeklärt und VW hat bis zuletzt bestritten, dass das Unternehmen eine rechtlich unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Zudem setzt die Kenntnis aller Umstände auch voraus, dass es eine gesicherte Rechtslage gibt. Diese  ist jedoch erst durch das BGH-Urteil im Jahr 2020 eingetreten. Zuvor waren die Land- und Oberlandesgerichte mehr als uneins darüber, ob Käufern ein Anspruch zusteht. Betroffene Halter haben also weiterhin die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. 

Zahlreiche Rechtsschutzversicherer gehen ebenfalls davon aus, dass die Verbraucherrechte im VW-Dieselskandal noch nicht verjährt sind. Weiterhin decken diese daher die Kosten für aktuell eingereichte Klagen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe spätestens im kommenden Jahr mit dem Thema Verjährung auseinandersetzen wird und diesbezüglich endgültig für Klarheit sorgt. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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