14.
Apr 2023

Bis zu zehn Millionen Diesel-Fahrzeugen drohen Rückrufe wegen Manipulationen

2015 ging der Abgasskandal als einer der größten Betrugsskandale in die Geschichte ein. Fast acht Jahre später ist die Thematik noch immer nicht vollends aufgearbeitet worden. Tatsächlich ist es sogar wahrscheinlich, dass es in den kommenden Monaten erneut zu einer regelrechten Rückrufwelle in der Sache kommt. Bis zu zehn Millionen Diesel-Fahrzeuge in ganz Europa könnten davon betroffen sein.

Deutsche Umwelthilfe geht gegen mehr als 100 KBA-Bescheide vor

Grund für die mögliche Rückrufwelle sind mehrere Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Umweltorganisation mit Hauptsitz in Berlin fechtet insgesamt 119 Freigabebescheide an, die das KBA erteilt hat. Die DUH ist sich nämlich sicher, dass die von dem KBA zugelassenen Fahrzeuge illegal manipuliert wurden und unzulässige Abgasmengen ausstoßen. Das hat die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen von Abgastests festgestellt.

Die Klagen hat die DUH teilweise bereits vor Jahren eingereicht. Doch lange Zeit war nicht klar, ob die Organisation überhaupt befugt ist, entsprechende KBA-Bescheide anzufechten. Dass dies der Fall ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Jahr bestätigt und im selben Zuge hohe Hürden für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung definiert. Daraufhin hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, das für die Klagen gegen das KBA in erster Instanz zuständig ist, der Deutschen Umwelthilfe im Rahmen eines ersten Verfahrens in der Sache Recht gegeben.

Zehn Millionen Diesel-Fahrzeugen droht Rückruf und Stilllegung

Rechtskräftig ist das Urteil bislang noch nicht, denn das KBA und auch Volkswagen als beigeladene Prozessbeteiligte können noch in Berufung gehen. Das Verwaltungsgericht ließ sogar eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht (BVG) zu. Dadurch wird das KBA kurzfristig zwar nicht dazu verpflichtet, die betroffenen Fahrzeuge zurückzurufen. Doch ein Grundsatzurteil auf Bundesebene könnte in den kommenden Monaten sogar dazu führen, dass auch alle anderen 118 Verfahren der DUH schnell mit demselben Ergebnis beenden.

Dass das Bundesverwaltungsgericht der Entscheidung der Schleswiger Richter folgen wird, ist sehr wahrscheinlich. Der EuGH hat nämlich eindeutig definiert, dass Abschalteinrichtungen, die sich auf die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen auswirken, nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn diese ausschließlich vor unmittelbar auftretenden Motorschäden oder Gefahrensituationen schützen. Das trifft jedoch auf keine bekannte Abschalteinrichtungen von namhaften Automobilherstellern zu.

Sollte die DUH also tatsächlich sämtliche Verfahren gegen das KBA gewinnen, müsste die Flensburger Behörde den Rückruf von insgesamt knapp zehn Millionen Fahrzeugen in ganz Europa anordnen. Die verantwortlichen Hersteller müssten die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge im Anschluss normalisieren. Sollte das nicht gelingen, könnten die betroffenen PKW-Modelle sogar stillgelegt werden. Dann dürften sie auf europäischen Straßen nicht mehr gefahren oder geparkt werden.

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Betroffene Fahrzeughalter sollten die aktuelle Situation aufmerksam beobachten. Weil diese zum Kaufzeitpunkt nicht davon ausgehen konnten, dass ihre Autos illegal manipuliert wurden, haben sie nämlich die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen. Dass entsprechende Entschädigungsansprüche grundsätzlich bestehen, haben der Bundesgerichtshof (BGH) und auch der EuGH schon mehrfach bestätigt.

Konkret haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto im Rahmen einer Klage an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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