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Börsenaufsicht nimmt Greenwashing ins Visier
Es ist kein Geheimnis, dass Nachhaltigkeit vielen Menschen wichtig ist. Deshalb verkaufen sich als grün deklarierte Produkte besonders gut. Das haben auch große Vermögensverwalter erkannt, die ihre Fonds in den vergangenen Jahren als besonders umweltfreundlich beworben haben. Doch in vielen Fällen haben die überschwänglichen Werbeaussagen nicht viel mit der Realität zu tun. Deshalb hat die Börsenaufsicht in Deutschland und den USA bereits Maßnahmen eingeleitet, um verstärkt gegen solche Formen von Greenwashing vorzugehen.
BaFin geht verstärkt gegen Greenwashing vor
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bewertet Greenwashing als gefährlich. Rupert Schaefer, BaFin-Exekutivdirektor für Strategie, Policy und Steuerung, erklärte zuletzt, dass Greenwashing das Vertrauen in den Markt für nachhaltige Investitionen zerstöre und Anlegerinnen und Anlegern schade. Daher möchte die BaFin sicherstellen, dass Vermögensverwalter ihre Kunden nicht mit irreführenden Informationen hinters Licht führen.
Damit dies gelingt, plant die BaFin im Rahmen ihrer Sustainable-Finance-Strategie die vermehrte Prüfung von Finanzakteuren, die mit Nachhaltigkeit zu tun haben. Um Greenwashing entgegenzuwirken, müssen entsprechende Vermögensverwalter zukünftig unter anderem spezifischen Offenlegungs- und Berichtspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit nachkommen. Kommt es zu Verstößen gegen entsprechende Vorschriften, kann die BaFin Bußgelder in Millionenhöhe anordnen.
Deutschem Vermögensverwalter droht Millionenstrafe wegen Greenwashing
Auch die US-Börsenaufsicht SEC hat ihre Maßnahmen gegen Greenwashing in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Die Financial Times berichtete, dass zuletzt mehrere Vermögensverwalter wegen Greenwashing ins Visier der SEC geraten seien. Demnach fokussiert sich die SEC vordergründig auf Investmentfonds mit traditioneller Ausrichtung, die vor kurzer Zeit in nachhaltige Fonds umstrukturiert wurden.
Eine Erste Erfolgsmeldung in der Sache konnte die SEC bereits in der vergangenen Woche verkünden und dabei spielt ein deutscher Vermögensverwalter möglicherweise eine Hauptrolle. Konkret hat die SEC nach jahrelangen Ermittlungen eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen Euro wegen Greenwashing gegen Deutschlands führende Fondsgesellschaft, DWS, verhängt.
Die SEC sieht es als erwiesen an, dass die DWS vermeintlich nachhaltige Fondsprodukte mit unzutreffenden Aussagen zu deren Umweltwirkung beworben haben soll. Eine solche Form des Greenwashings ist selbstverständlich illegal, da potenzielle Anleger durch entsprechende Werbebotschaften in die Irre geführt werden.
Getäuschte Anleger können ihr Investment rückgängig machen
Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds von DWS oder einem anderen Vermögensverwalter investiert haben, haben unter Umständen die Möglichkeit, das eigene Investment aufgrund der Greenwashing-Vorwürfe rückgängig zu machen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn das Investment aufgrund von Kursverlusten oder hohen Gebühren nicht rentabel war.
Entsprechende Rechtsansprüche bestehen, wenn ein Investment aufgrund falscher Nachhaltigkeitsversprechen erfolgte. In dem Fall ist es möglich, die selbst investierte Summe sowie gezahlte Fondsgebühren komplett von dem jeweiligen Vermögensverwalter zurückzufordern.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat eine ausführliche Landingpage zum Thema erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.