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Britisches Gericht urteilt in Sammelklage gegen Volkswagen
Volkswagen erleidet in Großbritannien eine Niederlage vor dem High Court of Justice. Mit dem Urteil gibt das Gericht 91.000 britischen Sammelklägern Recht und sieht es als erwiesen an, dass VW illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen verbaute – heißt es im Guardian. Dabei handelt es sich um die erste große Entscheidung in einer Sammelklage wegen des Dieselskandals in England und Wales. 91.000 Besitzer von Dieselautos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda hatten darin auf Schadensersatz geklagt. Ob die Entschädigungssumme ausgezahlt wird und wie hoch diese ausfällt, soll in einem weiteren Verfahren entschieden werden.
VW setzt sich über Grenzwerte hinweg, die Leben retten sollen
Der Guardian berichtet weiter, dass dem Wolfsburger Konzern im Prozess vorgeworfen wurde, die europäischen Emissionsnormen betrogen zu haben. Über diese Richtwerte, die bestünden um Leben zu retten, setzte sich VW mit der Verwendung von illegaler Software vorsätzlich hinweg. Die Klägeranwälte argumentierten vor Gericht mit einer 40-fachen Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes für Stickstoffdioxidausstoß. Von den rund elf Millionen betroffenen Fahrzeugen des Dieselskandals ist ein Zehntel im United Kingdom gemeldet.
Vergleichsangebot von VW gilt als zu niedrig
In Deutschland hatte VW mit dem Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) im Zuge der Musterfestellungsklage zuletzt mühsam einen außergerichtlichen Vergleich errungen, für welchen der Konzern 830 Millionen Euro in die Hand nimmt. Nach Expertenmeinung viel zu wenig: “Wer voreilig handelt und das Angebot akzeptiert, lässt sich womöglich das Vielfache entgehen. Denn betroffene Fahrzeughalter, welche die Zahlung des Konzerns annehmen, verzichten auf jegliche weitere Rechtsansprüche und können nicht mehr individuell klagen”, erklärt Claus Goldenstein, Inhaber von Goldenstein & Partner. Die Kanzlei vertritt im Abgasskandal bereits über 20.800 Mandanten und setzt für ihre Mandanten durchschnittlich 17.510 Euro pro Fahrzeug durch – 4.600 Euro bekommen die Teilnehmer der Musterfestellungsklage, wenn sie die Vergleichsofferte akzeptieren.
BGH-Urteil im Mai sorgt endgültig für Rechtssicherheit im Abgasskandal
Am 5. Mai widmet sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals dem Dieselskandal. Der dort behandelte Fall stammt von der Kanzlei Goldenstein & Partner. Claus Goldenstein erklärt die Hintergründe:
“Am 5. Mai 2020 wird der BGH erstmals ein Urteil im VW-Dieselskandal fällen und damit endgültig für Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in einem Hinweisbeschluss vorab durchblicken lassen. Darüber hinaus ist Entscheidung in Großbritannien die letzte in einer langen Reihe von Urteilen gegen den Wolfsburger Konzern, die ebenfalls als richtungsweisend erachtet werden.
Seitens des Konzerns herrscht Angst vor dem Urteil, weshalb Volkswagen sich unbedingt im Vorfeld unseres BGH-Termins mit den Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage einigen möchte. Dementsprechend setzen VW und der vzbv die MFK-Teilnehmer diesbezüglich unter Druck: Das Vergleichsangebot ist nämlich nur bis zum 20. April 2020 gültig – also rund zwei Wochen vor dem BGH-Termin.
Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage dazu, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen. Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.