27.
Mrz 2024

Bußgeldzahlung im DWS-Greenwashing-Skandal steht wohl unmittelbar bevor

Die DWS hat Fondsprodukte als besonders nachhaltig beworben, obwohl diese in Wahrheit gar nicht so nachhaltig waren. Im September 2023 verhängte die US-Börsenaufsicht SEC deshalb bereits eine Strafzahlung in Millionenhöhe gegen Deutschlands größten Vermögensverwalter. Auch hierzulande wird das Tochterunternehmen der Deutschen Bank voraussichtlich in den kommenden Wochen ein Bußgeld zahlen müssen. Betroffene Anleger können wegen des DWS Greenwashing-Skandals Rechtsansprüche geltend machen.

DWS steht auch in Deutschland vor Millionenstrafe

Wie Insider dem Manager Magazin aktuell berichteten, verhandeln DWS und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits seit vergangenem Jahr über die Einstellung der Ermittlung der Finanzbehörde gegen eine Strafzahlung. Allerdings lagen die Vorstellungen über die Höhe der Strafe bislang wohl noch recht weit auseinander.

Nachdem die zuständigen Ermittler seit Jahresbeginn gleich zweimal öffentlichkeitswirksam die Geschäftsgebäude der DWS durchsuchten, zeigt die DWS nun wohl aber deutlich mehr Entgegenkommen. Voraussichtlich wird das Frankfurter Unternehmen daher zeitnah einer Zahlung in Höhe von ungefähr 15 bis 20 Millionen Euro zustimmen und somit ähnlich viel wie in den USA zahlen. Es wäre die größte Strafzahlung, die jemals in Deutschland wegen Greenwashing-Vorwürfen verhängt wurde.

 

DWS droht Klagewelle von betroffenen Anlegern

Mit der Strafzahlung möchte die DWS den Greenwashing-Skandal, der das Unternehmen bereits seit August 2021 belastet, hinter sich bringen. Allerdings beendet das Unternehmen damit wohl lediglich die behördlichen Ermittlungen in der Sache, während der DWS eine Klagewelle von betroffenen Anlegern droht.

Wer aufgrund der irreführenden Werbeaussagen der DWS in Fondsprodukte des Frankfurter Unternehmens investiert hat, kann die investierte Summe inkl. bereits gezahlten Fondsgebühren nämlich komplett zurückfordern. Schließlich hätten betroffene Anleger nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in die jeweilige Fondsprodukte investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von dem DWS Greenwashing-Skandal gewusst hätten.

 

Klagen gegen die DWS: Diese Rechtsansprüche bestehen

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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