08.
Mrz 2023

Code 5499024: Mercedes musste 2022 erneut manipulierte Fahrzeuge zurückrufen

Es ist mittlerweile knapp 7,5 Jahre her, dass der VW-Abgasskandal bekannt wurde. Längst ist klar, dass auch andere Fahrzeughersteller manipulierte Diesel-Motoren entwickelt und verbaut haben. Mercedes-Benz musste deshalb beispielsweise seit 2018 diverse Fahrzeug-Modelle zurückrufen. Selbst im vergangenen Jahr kam es noch zu neuen Rückrufen im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal.

Abgasskandal: Diese Mercedes-Modelle wurden 2022 amtlich zurückgerufen

2022 entdeckte das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) illegale Abschalteinrichtungen in mehreren Varianten der A- und B-Klasse sowie im CLA und GLA. Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2014 und 2017 gebaut, unter den Abgasnormen Euro 5 sowie Euro 6b zugelassen und enthalten allesamt Diesel-Motoren mit der Bezeichnung OM 607. Dieser Motortyp basiert auf einem Renault-Aggregat und war bislang noch nicht Teil von Rückrufen wegen des Abgasskandals.

Konkret geben die manipulierten Mercedes-Fahrzeuge unter den Bedingungen eines amtlichen Abgastests vor, sauber zu sein. Im tatsächlichen Straßenbetrieb stoßen die betroffenen Fahrzeuge allerdings unerlaubt viele Schadstoffe aus. Das ist selbstverständlich illegal, weshalb die betroffenen Fahrzeuge eigentlich nie die Typgenehmigung hätten erhalten dürfen.

Mercedes ließ sich Software-Update vor amtlichem Rückruf freigeben

Die Halter der manipulierten Mercedes-Fahrzeuge wurden in die Werkstatt gerufen, um ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung installieren zu lassen. Viele betroffene PKW-Besitzer wurden aber vermutlich sogar schon vor dem amtlichen Rückruf wegen eines solchen Updates kontaktiert. Während das KBA die Abschalteinrichtung nämlich laut eigenen Angaben im Oktober 2022 feststellte, erfolgte die Freigabe für das entsprechende Update bereits fünf Monate zuvor. Eigentlich hätte es andersrum der Fall sein müssen.

Tatsächlich kam Mercedes-Benz dem amtlichen Rückruf in der Vergangenheit bereits zuvor und motivierte betroffene PKW-Besitzer teilweise sogar mit Wertgutscheinen für die Installation eines freiwilligen Software-Updates. Für das Stuttgarter Unternehmen bringt es nämlich diverse Vorteile, ein solches Update noch vor einem offiziellen PKW-Rückruf auf möglichst vielen Fahrzeugen zu installieren.

Während Mercedes nach einem amtlichen Rückruf gezwungen ist, betroffene PKW-Halter anzuschreiben und diese über die illegale Manipulation zu informieren, hat das Unternehmen im Rahmen eines freiwilligen Rückrufs die Möglichkeit, den Sachverhalt geschönt darzustellen. Zudem müssen PKW-Besitzer, die das jeweilige Update bereits installieren ließen, auch gar nicht deshalb wegen eines späteren amtlichen Rückrufs kontaktiert werden.

Vorsicht vor freiwilligen Software-Updates

Für betroffene PKW-Besitzer ist es wichtig, über die Manipulation des eigenen Fahrzeugs Bescheid zu wissen. Nachweislich manipulierte Autos bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt nämlich unter anderem deutlich weniger Geld ein als vergleichbare Fahrzeuge, nicht manipuliert wurden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass ein Software-Update mittelfristig auch zu Schäden führen kann.

Entsprechende Updates sorgen zwar für eine Normalisierung der Abgasreinigung des jeweiligen Fahrzeugs. Doch die Hardware der manipulierten PKW-Modelle ist gar nicht darauf ausgelegt, Schadstoffe in hohem Maße tu filtern. Sonst hätten die betroffenen Autos schließlich gar nicht manipuliert werden müssen.

Daher klagen nicht wenige Besitzer von betroffenen Fahrzeugen im Anschluss an ein solches Update unter anderem über Leistungseinbrüche, einen erhöhten Kraftstoffverbrauch oder sogar Motorschäden. Deshalb sollte ein solches Update im besten Fall so lange hinausgezögert werden, solange die Installation nicht verpflichtend ist. Generell ergibt es zudem Sinn, sich im Zuge des Erhalts eines entsprechenden Update-Schreibens rechtlich beraten zu lassen. Wegen der negativen Konsequenzen des Abgasskandals besteht nämlich Anspruch auf Schadensersatz.

Manipulation von Diesel-Fahrzeugen: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt.

Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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