15.
Jun 2020

Daimler-Dieselskandal: 170.000 weitere Rückrufe bei Mercedes-Benz

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat aktuell im Rahmen des Dieselskandals weitere Rückrufe bei Daimler veranlasst: Insgesamt muss der Konzern 170.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modellreihen A-, B-, C-, E- und S-Klasse zurückrufen. Allein in Deutschland sind rund 60.000 Diesel-PKW von der Aktion betroffen. Die Fahrzeuge sind allesamt der Schadstoffklasse Euro 5 zuzuordnen und wurden bis ins Jahr 2014 hinein gebaut. 

Illegale Abschalteinrichtungen sorgen für Rückruf

Konkret sollen in den betroffenen PKW illegale Abschalteinrichtungen verbaut sein, die im Straßenbetrieb zu einem höheren Schadstoffausstoß führen als auf dem Prüfstand. Ein Software-Update des Herstellers soll diesen Missstand nun beseitigen. Dies ist jedoch kein harmloser Eingriff: Im Rahmen des Dieselskandals wurden weltweit bei mehreren Millionen Fahrzeugen diverse freiwillige und verpflichtende Software-Updates installiert. Nicht wenige Fahrzeughalter klagten im Anschluss über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch.

“Die betroffene Fahrzeughalter sollten aufgrund dieses Betruges unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er führt fort: 

“Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen bereits seit einer Weile davon aus, dass auch bei Mercedes-Benz millionenfach illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Mittlerweile ist das Thema längst ein offenes Geheimnis. Da die Fahrzeuge umweltschädlich sind und im Zuge des Skandals massiv an Wert verlieren, haben die Besitzer der PKW die Möglichkeit, gegen den Hersteller vorzugehen. So lässt sich rechtlich die Rückgabe der betroffenen PKW für einen entsprechenden Schadensersatz durchsetzen. Wir vertreten bereits mehr als 21.000 Mandanten in der Sache und beraten Interessierte PKW-Besitzer gern kostenfrei zu dem Thema.”

Daimler setzt auf sogenannte Thermofenster

Daimler setzt bei vielen Diesel-Fahrzeugen auf sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben wurde (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren.

Der Autobauer selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen.

„Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen fest davon aus, dass die Richter des EuGH der Argumentation der Generalanwaltschaft folgen und somit sämtliche Abschalteinrichtungen als illegal werten werden. In der Folge wird es wohl zu mehreren Millionen Rückrufen kommen. Betroffene Halter haben jedoch die Möglichkeit, sich zu wehren”, sagt Claus Goldenstein.

BGH-Urteil sorgt für Rechtssicherheit

Ende Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Zwar gilt das Urteil bislang nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen. Zudem hat der Bundesgerichtshof für den 27. Oktober 2020 bereits einen mündlichen Verhandlungstermin im Daimler-Dieselskandal einberufen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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