02.
Okt 2020

Daimler-Dieselskandal: BGH-Verhandlung im Oktober

Zahlreiche Mercedes-Benz-Fahrzeuge wurden manipuliert: Im normalen Gebrauch überschreitet der Schadstoffausstoß dieser PKW die vorgeschriebenen EU-Grenzwerte teilweise um ein Vielfaches, obwohl die Fahrzeuge während amtlicher Tests sauber wirkten. Deshalb zahlte der Mercedes-Benz-Mutter-Konzern, Daimler, in Deutschland bereits ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro. In den USA entschädigte Daimler die Behörden sowie zahlreiche betroffene PKW-Halter sogar mit mehr als 2 Milliarden Euro für diesen Betrug. Hierzulande befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. Oktober mit den Verbraucherrechten im Daimler-Dieselskandal. 

Daimler-Dieselskandal: Das sind die Hintergründe 

In dem Verfahren geht es um eine Mercedes-Benz C-Klasse, die 2017 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde. Das Auto hat einen Diesel-Motor der Baureihe OM 651. Dieser Motor arbeitet mit einem sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. 

Sobald sich die Außentemperatur unter bzw. über den Grenzwerten befindet, die in den Testlaboren vorgeschrieben wurden (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. Das bedeutet, dass die PKW mit einem Thermofenster bei weniger als 20 oder mehr als 30 Grad unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. 

Daimler selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Experten zweifeln jedoch an der Notwendigkeit eines Thermofensters. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) beispielsweise in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. 

 

BGH-Urteil sorgt seit Mai 2020 für Rechtssicherheit  

Ende Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Zwar gilt das Urteil bislang nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen. Sollte der Bundesgerichtshof die Manipulationen von Daimler als illegal bewerten, hätten sämtliche betroffene Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz. 

 

Verbraucheranwalt geht von Verurteilung von Daimler aus 

„Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass der BGH der Argumentation der EuGH-Generalanwaltschaft folgen und Daimler im Dieselskandal zu der Zahlung von Schadensersatz verurteilen wird. In ihrer Entscheidung werden sich die Richter sicherlich auf das von uns erwirkte BGH-Urteil aus dem Mai beziehen. 

Auch Mercedes-Benz-Halter werden dann endgültig Rechtssicherheit haben und ihre manipulierten Fahrzeuge für den ursprünglichen Kaufpreis an den Hersteller zurückzugeben können. Fahrzeughalter in ganz Deutschland sollten sich unbedingt informieren, ob auch ihr PKW mit einer illegalen Abschalteinrichtung arbeitet. Wir von der Kanzlei Goldenstein stehen diesbezüglich gern für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung”, sagt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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